Sozialverband VdK - Kreisverband Fritzlar
Url dieser Seite: http://vdk.de/kv-fritzlar/ID158454
Sie befinden sich hier:

Was sich 2015 alles ändert! Bl 3

Zinseinkünfte: Die Zinseinkünfte müssen allerdings über die freigestellten Beträge von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Ehepaare und gesetzliche Lebenspartner hinausgehen. Wer nicht möchte, dass das Institut die Konfessionszugehörigkeit erfährt, kann der Datenübermittlung mit Hilfe eines Vordrucks des BZSt widersprechen. Dadurch wird der automatische Abzug verhindert ? der Sperrvermerk verpflichtet aber zugleich, eine Steuererklärung abzugeben.
Eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung bleibt ab 1. Januar nur noch dann straffrei, wenn der hinterzogene Betrag unter 25.000 Euro liegt ? bisher waren es 50.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden bei der Selbstanzeige gestaffelte Strafzuschläge fällig: Bei einer Summe von mehr als 25 000 Euro wird ein Strafzuschlag in Höhe von 10 Prozent fällig, bei mehr als 100.000 Euro steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent.

Mieten: Eine Mietpreisbremse soll 2015 eingeführt werden. Das bedeutet, dass bei einem Mieterwechsel die Wohnungsmiete nur noch so stark ansteigen darf, dass sie höchstens zehn Prozent teurer ist als eine vergleichbare Wohnung derselben Größe und Lage. Dadurch soll verhindert werden, dass die Mieten zu rasant steigen und Gering- und Normalverdiener aus beliebten Wohnlagen verdrängt werden.

Die Maklergebühr soll zudem künftig der bezahlen, der den Makler bestellt hat, also der Vermieter. Bislang war es im Allgemeinen so, dass der Mieter die Kosten übernahm, wenn eine Wohnung erfolgreich über einen Makler vermittelt wurde.

Rundfunkgebühren: Die Rundfunkgebühr soll ab 1. April 2015 von 17,98 Euro auf 17,50 Euro monatlich gesenkt werden und bis Ende 2016 Bestand haben.

Auto und Verkehr: Ihr Nummernschild können Fahrzeugbesitzer ab 1. Januar mitnehmen, wenn sie in einen anderen Zulassungsbezirk oder ein anderes Bundesland umziehen. In einigen Ländern wie Hessen und Schleswig-Holstein wird bereits so verfahren. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Die Tarife der Kfz-Versicherung richten sich allerdings weiter nach dem Wohnort des Fahrzeughalters.

Kfz-Halter können zudem ab Jahresbeginn ihr Auto über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg abmelden. Weil dabei völlig neu mit Sicherheitscodes sowohl auf den Prüfplaketten der Kennzeichen als auch im Fahrzeugschein gearbeitet wird, ist dies nur bei den Fahrzeugen möglich, die ab 1. Januar 2015 neu oder wieder zugelassen werden. Außerdem muss der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung eingesetzt werden. Der Abmeldebescheid kommt dann per Post ins Haus.

Schwarzfahren: In Bus, Bahn und Tram wird 2015 teurer. Das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt ? also das Bußgeld fürs Schwarzfahren ? wird von derzeit 40 auf 60 Euro angehoben. Die neue Verordnung tritt im Frühjahr in Kraft, der genaue Termin steht nicht fest.}

(Friedrich Rausch, KV-Pressebeauftragter)

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-fritzlar/ID158454":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.