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Abzüge bei der Mütterrente
1,45 Milo. Frauen von Kürzungen betroffen
15 Prozent der Frauen die vor 1992 Kinder geboren haben und Anspruch auf die neue Mütterrente - 28,61 Euro pro Monat und Kind im Westen und 26,39 Euro im Osten - ab 1. Juli 2014 haben, müssen Abschläge hinnehmen. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung sind das1,45 Millionen Betroffene.
Grund für die Kürzungen ist die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Witwen- und Witwerrenten. Zu diesen eigenen Einkommen zählt auch die Mütterrente. Nun wird den Frauen, die eigene Einkünfte aus Rente oder sonstige Einnahmen haben und einen Freibetrag -im Westen 755,30 Euro und im Osten 696,70 Euro- überschreiten, die Mütterrente als eigene Einnahmen angerechnet. Jeder Euro darüber verringert die Witwen- und Witwerrente um 40 Cent.
Das ist aus Sicht des VdK ein Skandal. Da wollte die Bundesregierung endlich Gerechtigkeit schaffen und die Erziehungsleistungen für die Frauen anerkennen, die sich in den Jahren vor 1992 den Kindern gewidmet und somit dem Staat Millionen für Kinderbetreuung und Kindererziehung gespart haben.
Ganz leer gehen Frauen aus, die Grundsicherung erhalten. Sie bekommen zwar die Mütterrente, diese wird ihnen aber von der Grundsicherung wieder abgezogen.
Der Staat nimmt mit der rechten Hand, was er mit der linken gegeben habe.
Obwohl die Bundesregierung Erziehungsleistungen anerkennen will, wird die Mütterrente nicht aus Steuergeldern, sondern aus Beitragseinnahmen der Rentenkasse gezahlt. Damit nimmt der Staat aus Rentenbeiträgen auch noch zusätzliche Steuern ein.
Eine unverständliche Vorgehensweise.
(Friedrich Rausch, KV-Pressebeauftragter)