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Sozialrecht

Wir stehen an der Seite unserer Mitglieder – mit kompetenter Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten.

Direkt vor Ort: die Rechtsberatung beim VdK Hessen-Thüringen

Der VdK ist Experte im Sozialrecht: Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre sozialrechtlichen Ansprüche! Die VdK-Teams in den Geschäftsstellen unserer Kreis- und Bezirksverbände bringen Ihre Anträge und Widersprüche auf den Weg. Noch ein Vorteil für Sie: Eine Geschäftsstelle des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen befindet sich auch ganz in Ihrer Nähe. 

Ihr erster Ansprechpartner bei Fragen zu sozialrechtlichen Angelegenheiten ist die Externer Link:VdK-Kreisgeschäftsstelle in Ihrer Nähe.

Unsere Kompetenz in Zahlen

Mehr als
15937
Rechtsberatungen im Jahr 2022

Fragen und Antworten zur Rechtsberatung

Behindertenrecht

  • Anerkennung einer Behinderung
  • Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B. von Freifahrten bei der Bahn)
  • Zustimmungsverfahren bei Kündigung
  • Rehabilitation

Rentenrecht

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen/Frauen/Arbeitslose und nach Altersteilzeit
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Übergangsregelungen
  • Rentenrechtliche Zeiten
  • Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (keine gerichtliche Vertretung)
  • Steuerliche Auswirkungen in den Grundsätzen

Probleme mit der Berufsgenossenschaft

  • Berufsgenossenschaftsrente
  • Verletztengeld
  • Reha-Maßnahmen
  • Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle

Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Leistungsarten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Arbeitslosengeld II/Bürgergeld usw.)
  • Anrechnung von Einkommen und Vermögen
  • Heranziehung Unterhaltspflichtiger (ohne Vertretung vor Familiengerichten)

Pflegeversicherung

  • Pflegegeld und Pflegesachleistung und als Voraussetzung dafür die Anerkennung eines Pflegegrads
  • Hilfsmittel der Pflegekassen

Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

  • Arbeitslosengeld
  • Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
  • Sperrzeiten

Sonstige Bereiche

  • Soziales Entschädigungsrecht / Sozialgesetzbuch (SGB) XIV
  • Kriegsopferversorgung/-fürsorge
  • Wohngeld (keine gerichtliche Vertretung), Landesblindengeld und Landesgehörlosengeld)
  • Kindergeld, soweit ein Bezug zur Behinderung besteht (keine gerichtliche Vertretung)

Auch wenn laut Satzung nur eine sozialrechtliche Vertretung möglich ist, lässt der VdK seine Mitglieder in Fragen außerhalb des Sozialrechts nicht allein, sofern diese in Zusammenhang mit Behinderungen, Alter oder Bedürftigkeit stehen. In sogenannten Orientierungssprechstunden, die in der Regel in den Bezirksgeschäftsstellen stattfinden, prüfen zugelassene Rechtsanwälte, die das Vertrauen des VdK genießen, im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs den Sachverhalt und geben Empfehlungen ab, wie weiter verfahren werden sollte. Beispiele für solche Grenzfälle sind:

  • Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
  • Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
  • Mobbing am Arbeitsplatz wegen Behinderung

Damit wir schnell und umfassend für Sie tätig werden können, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit. Mit diesen Tipps sind Sie perfekt auf das Beratungsgespräch vorbereitet. Bitte beachten bei einer Terminvereinbarung in unseren Geschäftsstellen:

  • Vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer Externer Link:Kreisgeschäftsstelle.
  • Zu diesem Beratungstermin bringen Sie bitte alle Ihren Fall betreffenden Unterlagen mit.
  • Soll Widerspruch eingelegt oder Klage eingereicht werden, benötigen wir unbedingt den aktuellen Bescheid und/oder den Widerspruchsbescheid.
  • Mitglieder, die gehörlos sind, bitten wir, am besten schriftlich (per Fax oder E-Mail) einen Termin zu vereinbaren.

Jedes Mitglied, das unsere sozialrechtliche Vertretung in Anspruch nimmt, hat grundsätzlich Anspruch auf eine kostenfreie juristische Vertretung im Sozialrecht. Voraussetzung dafür ist gemäß unserer Satzung eine Mitgliedschaft von zwei Jahren.

Laut unserer Satzung zahlen unsere Mitglieder den monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5,50 Euro. 

Aktuelles aus dem Sozialrecht

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Der Streit einer Wohnungseigentümergemeinschaft um den Anbau eines Außenaufzugs als bauliche Maßnahme zum Abbau von Barrieren beschäftigte zunächst das Landgericht München I. Der Bundesgerichthof (BGH) hat nun darüber und in einem ähnlichen…

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Ein blinder Fußgänger stürzte über zwei quer auf dem Gehweg abgestellte E-Roller (Scooter) eines gewerblichen Vermieters. In einem aktuellen Urteil entließ das Oberlandesgericht (OLG) in Bremen diesen aus der Verantwortung.

Jetzt Mitglied werden!

Setzen Sie mit dem VdK Ihre Ansprüche gegenüber Behörden, Verwaltungen und Sozialgerichten durch! Der VdK kämpft für die Rechte seiner Mitglieder – durch alle Instanzen.

Kontakt

Kontakt: Sozialverband VdK Hessen-Thüringen, Abteilung Recht und Beratung

Hausadresse Gärtnerweg 3, 60322 Frankfurt am Main E-Mail: recht.ht@vdk.de