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Im Oktober und November werden in den Betrieben und Dienststellen in Deutschland die Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderung gewählt. Die Wahlen finden vom 1. Oktober bis 30. November statt. Nach dem Sozialgesetzbuch ist in allen Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte beziehungsweise gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Die Vertrauenspersonen haben wichtige Aufgaben. Sie nehmen die Interessen der Menschen mit Behinderung in den Betrieben umfassend und wirksam wahr. So fördern sie die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie haben darüber zu wachen, dass die zugunsten der Menschen mit Behinderung geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen umgesetzt werden.
Mitarbeiter können sich vertrauensvoll an die gewählten Vertreter wenden. Sie kümmern sich um deren Anliegen und dringen darauf, Missstände zu beseitigen. Gerade im Hinblick auf die überdurchschnittlich hohe Zahl erwerbsloser Menschen mit Behinderung sind die Vertrauenspersonen ebenfalls von großer Bedeutung. Durch die Mitwirkung schon bei der Besetzung freier Stellen sollen sie dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung eingestellt werden. Außerdem müssen sie bei Kündigungen gehört werden.
Betriebe und Dienststellen, in denen weniger als fünf Wahlberechtigte beschäftigt sind, können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden.
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