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Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, muss man seinem Arbeitgeber spätestens am vierten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Ab 1. Januar 2021 soll die Bescheinigung auf Papier durch eine digitale Krankmeldung ersetzt werden. VdK-TV berichtet im Beitrag am 2. Dezember, was sich dadurch ändert.
Wer sich vom Arzt krankschreiben lässt, bekommt bisher mehrere Ausfertigungen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: eine für den Arbeitgeber, eine für die Krankenkasse und eine für die persönlichen Unterlagen. Diese müssen zügig an den jeweiligen Adressaten weitergeleitet werden. Nun plant die Bundesregierung, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier abzuschaffen. Nicht mehr die Patientin oder der Patient, sondern der behandelnde Arzt soll der Krankenkasse die Krankmeldung elektronisch übermitteln. Die Kasse wiederum informiert den Arbeitgeber ebenfalls elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die digitale Krankmeldung wird keine Angaben zur Art der Erkrankung enthalten. Für die Patienten bedeutet diese Neuerung weniger Aufwand. Zudem sparen sie sich das Porto.
Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Viele Details sind noch offen. So ist beispielsweise unklar, welche Rechte der Patient hat. Kann er selbst bestimmen, welche Angaben preisgegeben werden? Über welchen Zeitraum sind die Daten gespeichert? Kann ein Mehrfachjobber verlangen, dass der Abruf für einen oder mehrere Arbeitgeber gesperrt wird? Auch der Weg der Datenübermittlung steht noch
nicht fest. Denkbar wäre, dass jede einzelne Kasse Krankmeldungen zum Download bereitstellt. Ebenso ist ein gemeinsames Portal möglich, das von allen Kassen und Arbeitgebern genutzt wird.
Die Vorteile einer digitalen Übermittlung liegen auf der Hand: Krankheitszeiten würden künftig lückenlos dokumentiert und Bürokratie könnte abgebaut werden. 2017 wurden laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung rund 77 Millionen Krankmeldungen auf Papier ausgestellt. Wenn jeder Bürger eine Viertelstunde benötigt, um zum Briefkasten zu gehen, und pro Brief für Porto und Briefumschlag einen Euro ausgibt, könnten künftig rund 12,25 Millionen Stunden und bis zu 154 Millionen Euro eingespart werden.
Annette Liebmann
Schlagworte VdK-TV | Programmvorschau Dezember 2019
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