1. März 2023
Presse

Bentele: „Wer sich ans Gesetz hält, spart künftig höhere Ausgleichsabgabe“

  • VdK sieht Licht und Schatten im Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
  • Bentele: „Bußgeld bei Verstoß gegen Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen darf nicht entfallen“
Auf dem Foto sind die Räder eines Rollstuhls sowie die Füße der Person, die im Rollstuhl sitzt, zu sehen.
© rawpixel

Der Bundestag berät am Donnerstag, den 2. März, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:

„Der Sozialverband VdK begrüßt den Gesetzentwurf. Er ist ein deutliches Zeichen der Bundesregierung, den Arbeitsmarkt in Deutschland inklusiver zu gestalten. Das ist dringend notwendig. Denn die Langzeitarbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung verschärft sich.

Es ist ein Skandal, dass sich mehr als 45.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seit vielen Jahren weigern, auch nur einen einzigen schwerbehinderten Menschen einzustellen. Deshalb ist es richtig, endlich eine höhere Ausgleichsabgabe für Unternehmen einzuführen, die gegen die Beschäftigungspflicht verstoßen. Die Botschaft muss ganz klar sein: Wer sich ans Gesetz hält, spart künftig höhere Ausgleichsabgaben. Das ist auch ein Gebot der Solidarität mit den Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder zum Teil sogar die Pflichtquote übererfüllen.

Allerdings ist es aus Sicht des VdK inakzeptabel, dass im Gegenzug das mögliche Bußgeld entfallen soll, wenn Unternehmen vorsätzlich gegen die Beschäftigungspflicht verstoßen. Wir appellieren an die Bundestagsabgeordneten, sich für die Beibehaltung des Bußgeldes stark zu machen. Würden solche Ordnungswidrigkeiten wirksam verfolgt, gäbe es auch nicht so viele Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht.

Der VdK hätte sich im Gesetzentwurf Regelungen zum sogenannten Betrieblichen Eingliederungsmanagement gewünscht, so wie es im Koalitionsvertrag angekündigt wurde. Zumindest sollten alle Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung bekommen. Durch eine frühzeitige Intervention könnte der weit überwiegende Teil chronisch kranker oder behinderter länger erkrankter Beschäftigter wieder eingegliedert werden. Arbeitslosigkeit und vorzeitiger Rentenbezug kosten ein Vielfaches mehr als eine sinnvolle Prävention und Rehabilitation.“

VdK Deutschland

Schlagworte Ausgleichsabgabe | Inklusion | Arbeitsmarkt

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