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Informationen
Der neu gewählte Vorstand des Ortsverbands
Vorsitzende : Helga Henschel - Schorr
stellvertr. Vorsitzende: Anneged Jacobs - Schultz
Kassenleiter: Udo Meyer
Schriftführerin: Hildegard Hermann
Frauenbeauftragte: Hildegard Schieben
Beisitzerin: Doris Preuss
Beisitzer: Balduin Meyer
Beisitzer: Hans Laudwein
Mehrtägige Fahrt nach Amsterdam und zum Keukenhof.
Bei ausreichender Teilnehmerzahl planan wir in diesem Jahr eine mehrtägige Fahrt mit Halbpension.
Einzelheiten werden hier noch zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Der Sozialverband VdK - ein starker Partner (Erklär-Film)
Unabhängig. Solidarisch. Stark: Mit 1,75 Millionen Mitgliedern ist der Sozialverband VdK der größte und am stärksten wachsende Sozialverband in Deutschland! Er ist eine einflussreiche Lobby und ein starker Partner für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind. Erfahren Sie in unserem Video, wofür der VdK seit mehr als 65 Jahren steht, wofür er sich einsetzt und warum es so wichtig ist, dass es ihn gibt.© Sozialverband VdK
Ratgeber Betreuungsverfügung
Neben der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht gehört die sogenannte Beetreuungsverfügung zu den drei Vorsorgedokumenten. Doch was genau ist eine Betreuungsverfügung? In unserem Video-Ratgeber zeigen wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Betreuungsverfügung: Wenn Sie durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig sind und vorher keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, wird ihnen vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer an die Seite gestellt. Dieser kann dann, sofern vom Gericht dazu beauftragt, ihre Interessen im finanziellen, gesundheitlichen oder juristischen Bereich vertreten. In einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht ihre Vorstellungen und Wünsche zu einer Betreuung mitteilen. Das macht es ihrem Betreuer leichter, in Ihrem Interesse zu handeln.© Sozialverband VdK Deutschland