Sozialverband VdK - Ortsverband Kornwestheim
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Welche Hilfen dürfen wir anbieten

Hilfen für unsere Mitglieder und Interessenten

Wir als Sozialverband VdK Deutschland e.V. dürfen nur in Fällen die in die Sozialrechtsbücher SGB I bis SGB XII unterliegen Ihnen unsere Hilfe zukommen lassen. Das ist streng geregelt und lässt auch keine Ausnahmen zu. Wir als Ortsverband helfen in der Regel beim ausfüllen aller Formulare die für nachfolgende Themen aufgelistet sind. Wenn jedoch die Anträge abgelehnt werden, dürfen wir im Ortsverband als Ehrenamtliche juristisch nicht aktiv werden, dies ist allein den Rechtsanwälten in der Sozialrechtsstelle in Ludwigsburg vorbehalten. Das hat rechtliche wie auch versicherungsrechtliche Grundlagen. Hierzu bedarf es der Zulassung als Rechtsanwalt inclusive einer entsprechenden Haftung im Hintergrund. Aber keine Angst bitte, wir lassen Sie auf diesem Wege nicht alleine. Wir werden Sie dabei vollumfänglich begleiten.

Welche Hilfen können wir Ihnen anbieten?

  • Anträge auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt
  • Hilfen und Unterstützungen bei Fragen zur Krankenkasse oder Pflegekasse
  • Ausfüllen der Formulare zu Rente bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Anträge auf Rehamaßnahmen
  • Hilfen beim Arbeitslosengeld 1 und 2, das neue Bürgergeld

Das ist nur eine Übersicht über die meisten Aufgaben und Arbeiten innerhalb des VdK's, wir erheben damit nicht den Anspruch alles vollständig zu vermitteln.
Bei Fragen stehen wir Ihnen aber immer sehr gerne zur Verfügung

Versorgungsamt

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten Ihnen zu helfen. Einmal der Erstantrag auf Schwerbehinderung, wenn Sie noch nie eine Behinderung am Versorgungsamt geltend gemacht haben. Oder zweitens wenn Sie nach einem Erstantrag weitere Behinderungen haben, die Sie geltend machen wollen, werden wir mit ihnen einen Antrag auf Neufeststellung ausfüllen. In beiden Fällen erörtern wir gemeinsam welche Erkrankung oder Unfall Sie vorbringen können. Im Prinzip ist das sehr einfach, alles was länger wie 6 Monate im Jahr zu spürbaren Einschränkungen des alltäglichen Lebens führt kann als Behinderung anerkannt werden. Hört sich sehr einfach an, ist aber dennoch sehr schwer zu erhalten. Sie müssen beweisen, dass die Erkrankung oder der Unfall sie deutlich einschränkt. Dann muss noch geklärt werden, wie stark schränkt das Sie im alltäglichen Leben ein? Und genau das führt sehr oft zu unterschiedlichen Auslegungen. Ihr Arzt sieht es anders als die Ärzte oder Sachbearbeiter im Versorgungsamt. Oder ein Attest/Befund ist nicht aussagekräftig genug um eine korrekte Einstufung am Versorgungsamt vorzunehmen. Viele Konfliktsituationen, die in diesem Spannungsfeld entstehen können. Genau hier wollen und können wir Sie begleiten und betreuen diesen Sachverhalt möglichst zu ihren Gunsten bewegt zu bekommen.

Weiterführende und detaillierte Informationen dazu unter:

Krankenkassen / Pflegekasse

Auch hier gibt es sehr viele Möglichkeiten, bei denen wir Sie unterstützen können. Oft ist einem gar nicht bewusst, welche Hilfen die Krankenkassen oder Pflegekassen ihren Mitgliedern zugestehen. Hierbei kommt ein Großteil den Anträgen zur Pflegeversicherung vor. Das geht vom einfachen beantragen bis hin zur Begleitung bei der Begutachtung. Hierbei sind wir in erster Line als Zeugen mit anwesend, um spätere Differenzen zwischen Antragsteller und Pflegekasse versuchen gemeinsam zu klären. Dazu kommen die Hilfen bei Pflegemaßnahmen und Pflegebetreuungen, wer hilft hier weiter. Hier können wir auf unseren Link zum Pflegestützpunkt am Landratsamt verweisen. Die Damen beim Pflegestützpunkt können Ihnen hier sehr viel und sehr gute Beratungen zukommen lassen.

Ein wichtiger Hinweis inclusive Erläuterungen im Detail auf der weiteren Seite Details und Informationen zur Krankenkasse: Pflege nach einem Klinikaufenthalt.

Weiterführende und detaillierte Informationen zur Krankenkasse unter:

Weiterführende und detaillierte Informationen zur Pflegeversicherung unter:

Deutsche Rentenversicherung

Dies ist ein relativ große Aufgabe, da es mehrere Arten von Rentenzugängen wie auch Rentenanträge dazu gibt. Hier werden viele Rentenzugänge unterschieden:

  • Altersrente
  • Teil- oder Vollerwerbsminderungsrente
  • Verlängerung der Erwerbsminderungsrentenarten
  • Vereinfachter Übergang von der Erwerbsminderungsrente zur Altersrente
  • Waisenrente
  • Witwen- und Witwerrente

Egal bei welche Rente Sie Hilfe benötigen, im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir Ihnen hierbei behilflich sein. Zur Prüfung der Anträge auf Richtigkeit, werden wir dann ihre Anträge unseren Rentenberater noch vorlegen, der diese mit Ihnen noch bespricht und nach erfolgter Prüfung der Rentenversicherung danach weiterleitet.

Weiterführende und detaillierte Informationen zur Deutschen Rentenversicherung:

Anträge zu Rehamaßnahmen

Immer wieder kann es vorkommen, dass Sie nach einer Erkrankung oder einen Unfall noch weitere medizinische Hilfen benötigen. Dies kann in unterschiedlichen Formen ablaufen. Einmal die voll stationäre Aufnahme in einer Rehaklinik. Hierbei sind Sie entfernt vom Wohnort direkt in einer Klinik untergebracht, die auch gleichzeitig alle erforderlichen Rehamaßnahmen bietet. Das kann je nach Erkrankung oder Unfall sehr unterschiedlich sein. Auch ist zu beachten, welcher Versicherungsträger die Kosten dazu übernimmt. Dazu sind die Rentenversicherung, Krankenversicherungen oder auch die Berufsgenossenschaften möglich. Egal welcher Versicherträger für Sie in Frage kommt, auch hier bekommen Sie von uns die nötige Unterstützungen dazu.
Das Gleich gilt viel die sogenannten EAP, die Erweiterte ambulante Physiotherapie. Vielen auch bekannt als Tagesklinik. Hierbei sind Sie weiterhin zuhause, fahren aber morgens zur Behandlung und den Therapien in die Klinik, um abends wieder zuhause bei ihrer Familie sein zu können.

Arbeitsamt / Jobcenter

In diesem Thema helfen wir Ihnen bei dem ausfüllen und anfordern der Formulare. Weiter bekommen Sie bei unserer Sozialrechtsstelle Unterstützung sollten die Bescheide fehlerhaft sein, oder auch mal nicht zeitnah bearbeitet werden. Egal welchen Konflikt Sie hier haben sollten, werden wir versuchen Sie dabei zu begleiten und zu unterstützen.

Anmerkung

Achtung: Egal welches Sozialthema von Ihnen betroffen sein mag, in allen Fällen gelten immer sehr kurze Fristen um darauf zu reagieren. Wenn Sie diese Fristen nicht einhalten werden auch fehlerhafte Bescheide unter Umständen auf einmal rechtswirksam. Das heißt im Klartext, sie müssen im Ernstfall damit leben oder alles nochmals von vorne beginnen. Um dies zu vermeiden, melden Sie sich baldmöglichst um noch entsprechende Reaktionszeit zu haben und sich über den weiteren Verlauf Gedanken machen zu können. Vielen Dank.

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