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2010-09-23 Neuer Parkausweis für Behinderte
Neuer Parkausweis für behinderte Menschen
Seit neun Jahren gibt es für schwer mobilitätsbehinderte Menschen einen
Parkausweis nach europäischem Muster. Dieser ermöglicht den Berechtigten auch
die Benutzung sogenannter Behindertenparkplätze in EU-Mitgliedsstaaten. Die
bisherigen Parkausweise, die Schwerbehinderte vor 2001 erhalten haben, verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Deshalb empfiehlt der Sozialverband VdK den Inhabern bisheriger Ausweise, rechtzeitig beim zuständigen Straßenverkehrsamt am Wohnort den neuen EU-Parkausweis zu beantragen. Er wird in der Regel für fünf Jahre erteilt und ist gebührenfrei.
Anspruchsberechtigt sind schwerstbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind)im Schwerbehindertenausweis.
Im Gegensatz zum bisherigen Parkausweis sieht der EU-Ausweis auf der Rückseite ein Foto des Inhabers vor. ´
Wie bisher muss der Parkausweis mit der Vorderseite nach oben hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, wenn der Ausweisinhaber seinen Pkw auf einem Behindertenparkplatz abstellt oder in anderer Weise das Parksonderrecht nutzt.
Die ausgewiesenen Behindertenparkplätze dürfen nur mit dem offiziellen Parkausweis in der beschriebenen Form benutzt werden. Der Schwerbehindertenausweis genügt nicht. Ebenso wenig können Behinderte ohne Merkzeichen aG oder Bl den Parkausweis
beantragen.
Der Sozialverband VdK hilft bei Fragen zum Sozialrecht, zu welchem auch die
Leistungen der Krankenkassen zählen. Wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden
Dr. Otto Koblinger, 07150-9597595.