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2014-09-25 Nach Wegeunfall zum Durchgangsarzt
Nach Wegeunfall zum Durchgangsarzt
Rund 200 000 Menschen verunglücken in Deutschland jährlich auf dem Weg zur Arbeit. Weil hierfür die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten übernimmt, entfällt die freie Arztwahl.
So erlebt auch unsere VdK-Rechtsreferentin in Ludwigsburg immer wieder, dass gerade bei den Wegeunfällen dieser wichtige Zusammenhang nicht bekannt ist, oder der vorgeschriebene Ablauf nicht eingehalten wird, weshalb es häufiger zu Leistungsverweigerungen kommt.
Die Techniker Krankenkasse (TK) in Baden-Württemberg rät deshalb Betroffenen, sicherheitshalber gleich zu einem sogenannten Durchgangsarzt ("D-Arzt") zu gehen. Denn wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als eine Woche anhalte, werde dieser Gang zur Pflicht.
D-Ärzte sind auf Unfallmedizin spezialisierte Chirurgen und Orthopäden, und entscheiden nach einem Arbeits- oder Wegeunfall über die weitere Behandlung. Falls notwendig, überweisen sie zu einem Facharzt, so die TK.
Die Adresse des nächsten D-Arztes sollte in jedem Unternehmen bekannt sein und kann unter www.tk.de (Webcode 172440) ermittelt werden, wodurch sich die D-Arztsuche erheblich vereinfacht.
Bei Streitfällen mit den Berufsgenossenschaften über Arbeits- oder Wegeunfälle können sich VdK-Mitglieder von den VdK-Sozialrechtsreferenten vertreten lassen.
Der Sozialverband VdK unterstützt und vertritt Sie in allen sozialrechtlichen Themen. Unterstützen Sie die Aufgaben und Ziele des Sozialverband VdK durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen erhalten Sie vom Vorsitzenden Dr. Otto Koblinger 07150-959795.