Seiteninhalt
Rentenversicherung
Entwicklungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2014
| Zum Jahresbeginn 2014 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Entwicklungen, auf die die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hinweist. Beitragsbemessungsgrenze steigt Anhebung der Altersgrenzen wegen Rente mit 67 Beitragssatz Freiwillige Versicherung Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung wird in den alten und neuen Bundesländern voraussichtlich weiter 85,05 Euro im Monat betragen. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte wird voraussichtlich von 1.096,20 Euro auf 1.124,55 Euro pro Monat steigen. Die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Versicherung ist anhängig von der Entwicklung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung.
Wichtig: Bitte beachten Sie, das die auf dieser Seiten publizierten Angaben nur zu Ihrer Information dienen. Der Inhalt ist nicht rechtsverbindlich. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Weitere Informationen finden Sie unter: | |