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Auf dieser Seite beantworten wir häufige Fragen von Pflegebedürftigen und ihren Familien.
Das Pflege Portal Saar veröffentlicht je nach Pflegeleistung und Landkreis eine Übersicht der Einrichtungen und Kapazitäten. Auch ambulante Dienste werden gelistet.
Was jeder Pflegebedürftige für einen Platz in einer Einrichtung zahlen muss, setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil (EEE), den Investitionskosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen. Die Saarländische Pflegegesellschaft bietet auf dieser Seite eine Übersicht dieser Bestandteile. Um den monatlichen Eigenanteil zu berechnen, muss der "EEE"-Wert (heißt einrichtungseinheitliche Eigenanteil) mit dem Wert 30,42 multipliziert werden.
Pflegebedürftige können die Sozialleistung "Hilfe zur Pflege" bei den Sozialämtern beantragen, wenn das Einkommen oder Vermögen nicht zur Kostendeckung ausreicht und vorrangige Leistungsträger wie die Pflegeversicherung dies nicht abdecken. Damit trägt das Sozialamt den Eigenanteil der Pflegekosten, den Betroffenen bleibt nur ein "Taschengeld".
Die Pflegestützpunkte des Saarlandes informieren über medizinische und pflegerische Angebote in der Region und zustehende Hilfen der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beraterinnen und Berater erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Hilfeplan.
Menschen am Lebensende haben einen Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Sie wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse erstattet. Ein Team aus Ärzten, Pflegekräften und sozialen Fachkräften betreut Patienten in ihrem häuslichen Umfeld oder auch im Pflegeheim. Zu den Angeboten können Sie sich hier informieren.
red
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