Sozialverband VdK - Ortsverband Uhingen
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Informationen Ihrer Polizei

Wenn Sie gern unterwegs und unter Menschen sein wollen, freuen Sie sich vielleicht über das günstige Angebot im Briefkasten: Busreise, Essen, Kaffee, Kuchen, Unterhaltung und Geschenke - alles für ein paar Euro. Doch mit billigen Ausflügen haben solche Einladungen nichts zu tun: Bei der „Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung" geht es nur ums Geschäft und damit um Ihr Geld. Präsentiert werden Betten, Decken, Kochtöpfe, Badezusätze, Nahrungsergänzungsmittel, Trinkkuren und Ähnliches. Diese „Angebote" sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und meist teurer als im Fachhandel.
Dennoch gehen viele Teilnehmende an Kaffeefahrten finanzielle Verpflichtungen ein, die teilweise sogar ihr monatliches Einkommen überschreiten. Schutz vor unüberlegten Käufer bietet Ihnen das „Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften". Innerhalb von 14 Tagen können Kaufverträge, die auf Kaffeefahrten oder vergleichbaren Veranstaltungen abgeschlossen wurden, widerrufen werden - dies geschieht am sichersten per Einschreiben mit Rückschein.

Zur Fristwahrung ist das Absendedatum entscheidend.
Unseriöse Vertreter versuchen, diese Regelung zu unterlaufen, indem sie Bestellungen ohne Datumsangabe schreiben, sie rückdatieren oder das Unternehmen unleserlich oder gar nicht angeben. Das kann Ihre Verbraucherrechte gefährden!

Achten Sie stets auf das Datum und die Belehrung über das Rücktrittsrecht. Noch sicherer: Unterschreiben oder kaufen Sie bei einem „Ausflug mit Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung" erst gar nichts!

Auf das Widerrufsrecht von 14 Tagen muss der Verkäufer oder die Verkäuferin gesondert hinweisen. Bei fehlendem Hinweis gilt ein mindestens sechsmonatiges Rücktrittsrecht. Ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb dieser Fristen muss nicht begründet werden. Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt werden.

TIPPS
Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters. Auf der Einladung sollte zum Beispiel die vollständige Adresse des Veranstalters stehen, eine Postfachadresse reicht später in der Regel nicht, um Ihre Rechte durchzusetzen. Fragen Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale nach. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine „Schwarze Liste unseriöser Betreiber von Kaffeefahrten" zusammengestellt, die im Internet abrufbar ist: www.vzhh.de.

Denken Sie daran: Sie sind nicht dazu verpflichtet, bei einer Kaffeefahrt etwas zu bestellen oder zu kaufen.

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben.

Achten Sie bei Verträgen auf das Datum und die Unterschriften! Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.

Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

Notieren Sie sich den Namen von Zeugen und möglichst de-Wortlaut der Warenanbietung.

Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten, schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.

Leisten Sie keine Anzahlung, auch wenn diese als Verwaltungsgebühr deklariert wird.

Bei Unklarheiten über Veranstalter/Anbieter setzen Sie sich mit der Polizei oder dem Ordnungsamt in Verbindung. Verkaufsveranstaltungen dieser Art sind genehmigungspflichtig! In der Regel liegt bei solchen Anbietern keine Genehmigung für die Veranstaltung vor.

Wenn Ihnen der Veranstalter verbietet, den Veranstaltungsraum zu verlassen, rufen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige wegen Freiheitsberaubung und/oder Nötigung.

Wenn Ihnen nach der Veranstaltung die Rückfahrt verweigert wird, verlangen Sie den Namen des Busunternehmens und der Busfahrerin oder des Busfahrers oder rufen Sie die Polizei, damit die Personalien erfasst werden.

Nach Paragraf 661 BGB müssen versprochene Geschenke ausgegeben werden.

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