Sozialverband VdK - Ortsverband Uhingen
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Haustürgeschäfte

Manche Täterinnen und Täter suchen gezielt ältere Menschen auf, um sie an der Haus- beziehungsweise Wohnungstür dazu zu überreden, einen Vertrag zu unterschreiben, zum Beispiel für eine Versicherung, einen günstigen Telefon- oder Stromtarif, ein Zeitschriftenabonnement oder ein Haushaltsgerät. Dabei setzen sie unseriöse oder kriminelle Methoden ein. Sie locken mit angeblichen Schnäppchen oder Gratisangeboten. Andere versprechen Gewinne oder behaupten, für ein soziales Projekt zu arbeiten und versuchen damit Mitleid zu erwecken. Wieder andere geben sich als Mitarbeitende von seriösen Firmen aus.
Das Ziel ist immer, eine Unterschrift unter den Vertrag zu erhalten, beziehungsweise diese im schlimmsten Fall sogar zu fälschen.
Gerade ältere Menschen sind diesen Verkaufstricks häufig nicht gewachsen. Aus Gutgläubigkeit, Angst, Mitgefühl oder um den aufdringlichen Besuch möglichst schnell wieder loszuwerden, unterschreiben sie einen Vertrag oder kaufen völlig überteuertes Produkt. In diesen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass Sie Verträge, die Sie bei solchen Haustürgeschäften abschließen, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne irgendwelche weiteren Verpflichtungen schriftlich widerrufen können. Das gilt für Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge (zum Beispiel Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements), für Verträge über Dienst- oder Werkleistungen und Handwerkerleistungen.
Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie zum Beispiel den Vertreter oder die Vertreterin selbst bestellt haben oder wenn es sich um ein sogenanntes Bagatellgeschäft (bis zu circa 40 Euro) handelt. Allerdings gewähren nach Angaben des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland (BDD) alle Unternehmen, die dort Mitglied sind, ein Widerrufsrecht unabhängig vom Einkaufswert.

TIPPS:
> Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür. Die angebotenen Gegenstände (zum Beispiel Teppiche, Besteck, Schmuck) oder Handwerkerleistungen sind meist nur geringwertig oder gar wertlos.

> Lassen Sie unaufgefordert kommende Personen nicht in Ihre Wohnung.


Wenn Sie doch etwas kaufen möchten, sollten Sie Folgendes beachten:

TIPPS:
> Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht verwirren oder unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache".

> Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, denn wenn Sie unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab.

> Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die Unterschriften.
Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.

> Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

> Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an die Verkäuferin oder den Verkäufer.

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