Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-mittleres-schozachtal/ID259276
Sie befinden sich hier:

Mit dem VdK immer auf dem neusten Stand der Sozialpolitik

Themen:

Elektronische AU-Bescheinigung erst ab Oktober 2021

VdK-Diskussionsrunde zur Landtagswahl:
Livestream am 5. März

Stiftung Anerkennung und Hilfe:
Anträge noch bis 30. Juni 2021 möglich

Barrieren im Haus?
KfW-Zuschuss wieder verfügbar

Elektronische AU-Bescheinigung erst ab Oktober 2021

Mit einer Verschiebung im Bereich der sogenannten AU-Bescheinigungen begann 2021. Ursprünglich sah das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor, dass Ärzte die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ihrer Patienten bereits ab Januar 2021 nur noch elektronisch an deren Krankenkassen übermitteln sollten. Da die dafür notwendige Technik jedoch nicht rechtzeitig flächendeckend für alle Praxen und Kassen zur Verfügung gestellt werden konnte, erfolgt eine Verschiebung auf den 1. Oktober 2021. Ab dann ist die elektronische AU-Bescheinigung für alle Praxen Pflicht und Versicherte müssen die Durchschrift des „Gelben Scheins" nicht mehr selbst an ihre Krankenkasse senden. Auch der Start des Versands der elektronischen AU-Bescheinigung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber war zunächst früher, nämlich für Januar 2022, vorgesehen gewesen. Hier ist eine Verschiebung auf den 1. Juli 2022 vorgesehen.

VdK-Diskussionsrunde zur Landtagswahl:
Livestream am 5. März

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg führt am 5. März eine Podiumsdiskussion anlässlich der Landtagswahl am 14. März 2021 durch. Alle Interessierten können per Livestream ab 18 Uhr dabei sein. Der neue Landeschef Hans-Josef Hotz diskutiert mit Kultusministerin und CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann, dem SPD-Landesvorsitzenden und -Spitzenkandidaten Andreas Stoch (MdL), dem FDP/DVP-Fraktionsvize Jochen Haußmann (MdL) und dem Vorsitzenden der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Schwarz (MdL). Der Fokus soll auf Gesundheit, Pflege und Rente gelegt werden, aber auch die Themenkomplexe Behinderung/Inklusion und Armut/Teilhabe sollen zur Sprache kommen.
Zum Livestream geht es über den VdK-BW-YouTube-Kanal oder über VdK-BaWü mit der Möglichkeit, sozialpolitische Fragen an das Podium zu formulieren. Auf der Homepage gibt es auch die wesentlichen Forderungen des Landesverbands zu den VdK-Kernthemen Rente, Gesundheit, Pflege, Behinderung und Armut zum Download.

Stiftung Anerkennung und Hilfe:
Anträge noch bis 30. Juni 2021 möglich

Seit 2017 können Menschen, die früher in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie körperliche oder psychische Gewalt erlebten, bei der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ Gehör finden und Entschädigungsleistungen beantragen. Die Antragsfrist wurde jetzt nochmals verlängert – bis zum 30. Juni 2021. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist bundesweit vertreten. Informationen und Adressen der Anlauf- und Beratungsstellen gibt es unter stiftung-anerkennung-hilfe, ein allgemeines Infotelefon unter (0800) 221 221 8. Für Betroffene entscheidend ist der aktuelle Wohnsitz. Konkret geht es um Menschen, die als Kinder/Jugendliche in Behindertenheimen der Bundesrepublik zwischen dem 23. Mai 1949 und dem 31. Dezember 1975 oder in der DDR zwischen dem 7. Oktober 1949 und dem 2. Oktober 1990 Leid erfahren haben. Im Südwesten befindet sich die Stiftungsberatungsstelle beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 61956-76, E-Mail:stiftung-anerkennung-hilfe-bw@vdk.de

Barrieren im Haus?
KfW-Zuschuss wieder verfügbar

Der Zuschuss für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Haus (455-B) kann wieder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. In 2021 stehen dafür 130 Millionen Euro zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt für Einzelmaßnahmen, zum Beispiel eine befahrbare Rampe beim Hauseingang, zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5000 Euro. Und für den Standard „Altersgerechtes Haus“ kann es 12,5 Prozent geben, maximal 6250 Euro. Der Antrag ist im KfW-Zuschussportal im Internet zu stellen: kfw-info-zuschussportal Für pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad 1) kann die Pflegekasse bis zu 4000 Euro als Zuschuss für Maßnahmen zahlen, die die Pflege zuhause erleichtern oder dem Pflegebedürftigen wieder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies kann zum Beispiel der Einbau einer barrierefreien Dusche sein. Wichtig: Stets ist der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahme zu stellen.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-mittleres-schozachtal/ID259276":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.