Sozialverband VdK - Ortsverband Mittleres Schozachtal
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VdK-Gesundheitstage am Muttertags-Wochenende – Veranstaltungs-Marathon in Grünsfeld/Main-Tauber

VdK auf REHAB-Messe Karlsruhe – VdK-Schulprojekt präsentiert

Behinderte unter Betreuung können bei Kommunalwahl abstimmen

Nach Leid in Behindertenheimen jetzt bis Ende 2020 Anträge möglich


VdK-Gesundheitstage am Muttertags-Wochenende – Veranstaltungs-Marathon in Grünsfeld/Main-Tauber

Am 11./12. Mai 2019 gibt es in Grünsfeld (Main-Tauber-Kreis) erneut VdK-Gesundheitstage mit vielseitigem Informations-, Unterhaltungs-, Mitmach- und Vortragsprogramm für alle interessierten Bürger. Medizinisches Schwerpunktthema ist diesmal die Organspende. Die vom VdK-Kreisverband Tauberbischofsheim organisierte Großveranstaltung unter der Schirmherrschaft von Landrat Reinhard Frank kann auch mit mehreren Konzerten und Showauftritten namhafter Künstler aufwarten. Zudem findet eine begleitende Gesundheits-, Pflege- und Vorsorgemesse samt Gewerbeausstellung in der Stadthalle Grünsfeld und in den Außenbereichen statt. Des Weiteren gibt es Rollstuhlsport, eine Verlosungsaktion und Hubschrauber-Rundflüge. Auch für Bewirtung ist gesorgt. Der Eintritt ist für alle frei. Nur für den Geschwister-Hofmann-Konzertabend (samstags) wird ein Ticket benötigt. Details und Programmübersicht sind unter VdK KV-Tauberbischofsheim abrufbar.

VdK auf REHAB-Messe Karlsruhe – VdK-Schulprojekt präsentiert

Erneut präsentiert sich der Sozialverband VdK auf der REHAB Karlsruhe (16.-18. Mai 2019) mit Programm und Messestand. Die REHAB, eine der weltweit größten Fachmessen für Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion, die alle zwei Jahre erfolgt, zeigt die neuesten Trends bei Hilfsmitteln ebenso, wie neue Therapien. Am VdK-Stand in Halle 1/Stand B49 können sich die Besucher über die große Aktion 2019 des VdK Baden-Württemberg „Pflege macht arm!“ informieren und abstimmen. Zudem gibt es Informationen über die vielen Serviceleistungen des Sozialverbands. Attraktive Preise winken am Glücksrad. Speziell am 16. Mai stellt der VdK sein Schulprojekt in Sachen Inklusion auf der Messe vor. Ab 10 Uhr probieren in der Sportstätte/Nähe Haupteingang Schüler Rollstühle aus. Und sie loten aus, wie es sich anfühlt, blind oder gehörlos zu sein. Eine Luftballonaktion, zusammen mit Karlsruher Selbsthilfegruppen, ist am 18. Mai vorgesehen. Weitere Informationen unter Rehab-Karlsruhe im Internet.

Behinderte unter Betreuung können bei Kommunalwahl abstimmen

Am 26. Mai finden die Europawahl und – in Baden-Württemberg – auch die Kommunalwahlen statt. Zumindest bei den Kommunalwahlen können 2019 auch Menschen mit Behinderung, die dauerhaft einen gesetzlichen Betreuer haben, teilnehmen. Bisher besaßen diese Menschen, rund 6000 Personen im Lande, kein Wahlrecht. Solche pauschalen gesetzlichen Wahlrechtsausschlüsse seien jedoch unzulässig, entschied das Bundesverfassungsgericht im Januar. Dies begrüßt der Sozialverband VdK, denn Wahlrechtsausschlüsse zulasten behinderter Menschen seien menschenrechtswidrig, wie der VdK bei der Anhörung im Landtagsausschuss betonte. Die jetzt für‘s Land getroffene Regelung betrifft aber nicht die am gleichen Wahlsonntag erfolgende Europawahl. Ob Betroffene dann auch dort teilnehmen können, war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung in der 15. Kalenderwoche noch nicht abschließend geklärt.

Nach Leid in Behindertenheimen jetzt bis Ende 2020 Anträge möglich

Seit 2017 können Menschen, die früher in Behindertenheimen und Psychiatrien Gewalt erfuhren und Schäden erlitten, bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe Gehör finden und Entschädigungsleistungen beantragen. Die bundesweite Stiftung arbeitet im Lande in VdK-Trägerschaft in der Stuttgarter VdK-Landesgeschäftsstelle. Dort können sich Betroffene an die Diplom-Sozialarbeiter Frank Hapatzky und Jutta Wehl wenden. Anträge sind jetzt bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Vorgesehen sind einmalige pauschale Zahlungen oder auch einmalige Rentenersatzleistungen, wenn die Kinder und Jugendlichen unentgeltlich arbeiten mussten und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Anerkannt wird erlittenes Leid in Heimen der Bundesrepublik vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975. Für Leidtragende aus Baden-Württemberg, die früher in Heimen der DDR waren, gilt die Zeit vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990. Kontakt: stiftung-anerkennung-hilfe-bw.hapatzky oder stiftung-anerkennung-hilfe-bw.wehl
Allgemeine Informationen per Telefon (08 00) 221 221 8
sowie unter Stiftung-Anerkennung-Hilfe

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