Sozialverband VdK - Ortsverband Esslingen - Rüdern - Sulzgries - Krummenacker – Neckarhalde
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■ Broschüre "Versorgungsmedizin-Verordnung"
■ Pflegeratgeber "Keiner ist allein"
■ Festschrift "60 Jahre VdK Deutschland"
■ Fachzeitschrift Sozialrecht und Praxis
■ Europäisches Sozialrecht
■ Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung
■ Broschüre "Wohlfühlen - Entspannen - Tagen"

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Auslandsurlaub: Nicht auf Arztkosten sitzen bleiben

In vielen europäischen Ländern gilt im Urlaub der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen. Trotzdem ist mit Kosten zu rechnen, die von der Kasse nicht übernommen werden. Hierfür ist eine private Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlenswert.

Der Urlaub steht vor der Tür. Wer möchte jetzt daran denken, dass man am Ferienort krank werden oder einen Unfall haben könnte? Trotzdem sollte man sich vorab bei seiner Krankenkasse informieren und zusätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Denn in der EU und anderen Ländern gilt zwar der Schutz der deutschen Krankenversicherung - nur der Leistungsumfang ist oft nicht so umfassend wie in Deutschland.

Björn Gatzer von der Karlsruher Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erklärt: "Die Krankenversicherung erstattet bei ungeplanten Behandlungen im Ausland nur das, was ein Einheimischer dort auch beanspruchen kann. Private Zuzahlungen, die vor Ort üblich sind, übernimmt die Kasse nicht. Auf diesen Kosten bleibt jeder sitzen, der vor dem Urlaub keine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen hat."

Höhere Zuzahlungen und Eigenanteile bei ärztlichen Behandlungen sind in vielen Ländern üblich. Erst kürzlich hat Gatzer einen jungen Mann beraten, der auf einem Radurlaub in Frankreich verunglückt war. Dort müssen Versicherte bei einem Krankenhausaufenthalt 20 Prozent der Gesamtkosten tragen. Bei Medikamenten sind es bis zu 85 Prozent.

Im Anschluss an einen zweitägigen Krankenhausaufenthalt erhielt der Ratsuchende eine Rechnung über 900 Euro, die er zunächst selbst bezahlen musste. Einen großen Teil bekam er später vom französischen Sozialversicherungsträger zurück. Die Erstattung des Restbetrages von rund 300 Euro lehnte seine deutsche Krankenkasse jedoch ab - und eine private Krankenversicherung für Auslandsreisen hatte er nicht abgeschlossen.

UPD-Tipp: Informationen zum Krankenversicherungsschutz im Ausland erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Einen aktuellen Test zu Auslandsreise-Krankenversicherungen hat die Zeitschrift Finanztest im Juni-Heft und online unter www.test.de/reisekrankenversicherung veröffentlicht.


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