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Beratungsstelle der bisher vom Versorgungsamt betreuten Menschen in Siegen-Olpe-Wittgenstein
Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind ab dem 01.01.2008 die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.