Seiteninhalt
Info-Videos
Beruf und Schwerbehinderung - VdK schult Betriebe
Schwerbehinderte Angestellte haben besondere Rechte, zum Beispiel beim Kündigungsschutz. Deswegen gibt es in vielen Betrieben so genannte „Schwerbehindertenvertreter“, die sich mit der Gesetzeslage auskennen und Betroffene beraten. Für sie bietet der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz spezielle Schulungen an.© Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz