Unsere Fachkompetenz: Sozialrecht
Auf unseren Internetseiten erhalten Sie Informationen über den Kreisverband und über unsere Angebote für Sie: Beratung, Mitgliedschaft, Ehrenamt, einen Veranstaltungskalender und einen Rückblick auf bisherige Aktionen und Veranstaltungen.
Beratungen Vorort, per Telefon, E-Mail oder Post.
Benötigen Sie im Bereich des Sozialrechts Rat, Hilfe oder Rechtsschutz, wenden Sie sich an Ihre nächstgelegene VdK- Geschäftsstelle.
Ratsuchende Mitglieder sollten ihre Anliegen am besten telefonisch oder schriftlich per E-Mail oder Brief vorbringen.
Was wir bieten: Die Angebotspalette des VdK Hessen- Thüringen reicht von der Sozialberatung über die Unterstützung schwerbehinderter Arbeitnehmerbis hin zu Dienstleistungen für Menschen mit Hilfebedarf.
Pflege
Im Zuge der demografischen Entwicklung wird es in den nächsten Jahrzehnten immer mehr pflegebedürftige Menschen geben. Ende 2021 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Hessen 368.400 Betroffene. Der Großteil von ihnen lebt zu Hause, rund 70 Prozent werden von Angehörigen versorgt. Kommunen müssen eine wohnortnahe pflegerische Versorgung sicherstellen und Einfluss auf die Gestaltung der Versorgungsstruktur nehmen.
Der VdK-Kreisverband Wiesbaden begrüßt die Arbeit des Pflegestützpunktes und empfiehlt den Ausbau:
Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, sind die Betroffenen und ihre Angehörigen oft mit der Situation überfordert. Der 2010 eröffnete Pflegestützpunkt steht ihnen dafür beratend und unterstützend zur Seite. Das Angebot des Pflegestützpunktes sollte für alle Menschen zugänglich sein: Auch berufstätige Pflegende müssen wohnortnah und außerhalb ihrer Arbeitszeit Hilfe finden können. Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Wiesbaden ist zwischen 2011 und 2017 um rund 26 Prozent auf 9.917 gestiegen. Da die Zahlen nur die Menschen erfassen, welche Leistungen der Pflegeversicherungen bekommen, also schon erheblich pflegebedürftig sind, müssen wir davon ausgehen, dass sehr viel mehr Menschen auf Hilfestellungen angewiesen sind. Die zeitliche beziehungsweise personelle Aufstockung des Pflegestützpunktes ist daher aus unserer Sicht erforderlich.
Pflegebedürftige Wiesbaden
© VdK
Der VdK-Kreisverband Wiesbaden fordert die Förderung unterstützender Angebote:
Pflegerische Angebote können durch Angebote zur Unterstützung und Entlastung im Alltag ergänzt werden. Dazu zählen bspw. Betreuungsleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Essens- und Fahrdienste oder Hausnotrufe (1). Das bisherige Angebot in der Stadt Wiesbaden wie die häuslichen Hilfsdienste des HHNW im Nachbarschaftshaus Biebrich ist zu begrüßen, sollte allerdings weiter ausgebaut werden. Das Land legt zwar die Voraussetzungen für die Anerkennung fest, aber die Anerkennung erfolgt über die Kreise und kreisfreien Städte. Die Vorhaltung alltagsunterstützender Angebote ist aber grundsätzlich auch per Gesetz Aufgabe der kommunalen Altenhilfe (2). Um die örtliche Versorgungstruktur durch alltagsunterstützende Angebote auszubauen, sollte die Anerkennung durch die Kommunen daher unbürokratisch erfolgen. Auch Angebote der persönlichen Assistenz müssen ausreichend geschaffen werden.
(1) § 45a Elftes Sozialgesetzbuch (SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI).
(2) § 71 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGBkurz fürSozialgesetzbuch XII). Da die Norm zur kommunalen Altenhilfe nicht näher ausgestaltet ist, sollten Kommunen diesen Freiraum zur Gestaltung der kommunalen Altenhilfe nutzen.
Barrierefreiheit
Ende 2022 lebten in Hessen lebten nach Angaben des Statistischen Landesamts 586.985 Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. In Wiesbaden sind es rund 30.200 Menschen. Diese Menschen haben besonderen Hilfebedarf.
Der VdK-Kreisverband Wiesbaden fordert die Einsetzung eines kommunalen Behindertenbeauftragten:
Ihre Ansprechpartner bei Fragen oder Schwierigkeiten mit Behörden sind Behindertenbeauftragte, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen auch gegenüber Stadtverwaltungen und städtischen Gremien vertreten. Um die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern mit Einschränkungen zu wahren, benötigt die Stadt Wiesbaden in Ergänzung zum Arbeitskreis der Behindertenorganisationen einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragte. In den Satzungen ist klarzustellen, dass der kommunale Behindertenbeauftragten unabhängig und weisungsungebunden agieren.
Der VdK-Kreisverband Wiesbaden fordert daher barrierefreie und inklusive Freizeit- und Kulturangebote:
Entsprechende Veranstaltungen, Projekte oder Programme etwa von öffentlichen Trägern, privaten Vereinen, lokalen oder überregionalen Initiativen müssen von vornherein barrierefrei und inklusiv gestaltet sein, sodass alle daran teilnehmen können.
Der VdK-Kreisverband Wiesbaden fordert die Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum:
Öffentliche Plätze und Straßen müssen barrierefrei zugänglich sein. Für Menschen mit Sinneseinschränkungen sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip taktile und auditive Leitsysteme anzulegen. Bauliche Barrieren sollten durch Rampen oder Aufzüge überwunden werden können. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen sind ebenfalls barrierefrei zu gestalten, damit Menschen sowohl öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, als auch am kulturellen Leben teilhaben können. Für Veranstaltungsräume sind insbesondere induktive Höranlagen zu berücksichtigen, die es hörgeschädigten Menschen erlauben, Musik und Redebeiträge störungsfrei und verstärkt über das Hörgerät hören zu können.
Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum
In einer lebenswerten Kommune muss der Wohnraum bezahlbar sein. Insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, Empfänger*innen von Sozialleistungen und Rentner*innen benötigen preiswerten Wohnraum. Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen brauchen barrierefreie und bezahlbare Wohnungen für ein selbstbestimmtes Leben.
Der VdK-Kreisverband Wiesbaden fordert daher, dass sich die Stadt für mehr barrierefreien (DIN 18040-2) und bezahlbaren Wohnraum einsetzt.
Wiesbaden sollte Zielvorgaben für die bedarfsgerechte Entwicklung des Sozialwohnungsbestands formulieren und sich zu deren Erfüllung verpflichten. Dabei ist auch auf die Förderung barrierefreier Wohnungen und betreutes Wohnen zu achten, besonders in den vielen Neubaugebieten wie im Ostfeld. Auf diese Weise nimmt Wiesbaden seine Einflussmöglichkeiten wahr, um den Ausbau des Sozialwohnungsbestandes zu fördern. Bei Neubauten ist darauf zu achten, dass der Wohnraum so ausgestaltet wird, dass bei einem Bedarfsfall der barrierefreie Umbau kostengünstig zu bewerkstelligen ist. Dabei lassen sich außerdem Quoten festlegen, die angeben, wo und wie viele Sozialwohnungen je Wohngebäude geschaffen werden sollen. Die bisherige Quotenregelung der Stadt Wiesbaden ist zu begrüßen, muss allerdings deutlich ausgebaut und durch vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden.
Frauenhäuser
Frauenhäuser haben eine Schutzfunktion und bieten Frauen und ihren Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine geschützte Unterkunft an. Dies gilt verstärkt in Zeiten der Corona-Pandemie. Erste Studienergebnisse der Technischen Universität München und des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung belegten eine Zunahme häuslicher Gewalt und den erschwerten Zugang zu Hilfe während der Corona-Pandemie. In Hessen gibt es insgesamt 31 Frauenhäuser, zwei davon in Wiesbaden.
Der VdK-Kreisverband Wiesbaden fordert daher den barrierefreien Neu- und Umbau von Frauenhäusern:
Die bisherige Arbeit mit Frauenhäusern muss gemäß der Istanbul-Konvention verstärkt werden. Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt schafft. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Seit 2018 gilt dieses Übereinkommen in Deutschland. Es besteht daher die Notwendigkeit die personelle und finanzielle Ausstattung der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu verbessern und die multiprofessionelle Vernetzung und Koordination auf regionaler und überregionaler Ebene zu fördern. Aus Sicht des VdK-Kreisverbandes sollte dabei besonders auf Barrierefreiheit und Präventionsarbeit geachtet werden. Für den Neu- und Umbau von barrierefreien Frauenhäusern stehen für Hessen seit dem Jahr 2020 bis 2023 jährlich circa 2,1 Mio. € aus dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zur Verfügung, die durch investive Landesmittel ab 2021 ergänzt werden sollen.
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VdK Kreisverband Wiesbaden
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Mittwoch von 09:00 bis 13:00 Uhr
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