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Rechtsberatung
Unsere sozialrechtlichen Aufgaben:
Die sozialrechtlichen Interessen der Mitglieder wahrzunehmen, wird wohl immer eine der wichtigsten Aufgaben der Kreisgeschäftsstelle sein. Dies geschieht durch Aufklärung, Auskunft, Beratung und Bearbeitung auf folgenden Rechtsgebieten:
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
z.B. gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (z.B. „Kur“ und Umschulung)
- Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
z.B. Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das ZBFS, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
z.B. Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
- Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
z.B. Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (z.B. „Kur“)
- Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
z.B. Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (z.B. Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
- Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
z.B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
z.B. Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) über das Jobcenter
- Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
z.B. Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
- Soziales Entschädigungsrecht (OEG, BVG, SVG)
z.B. Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern
Gebühren
Dank seiner jahrzehntelangen Erfahrung ist der Sozialverband VdK der kompetente Partner in der Sozialrechtssprechung für Sie. Für einen Monatsbeitrag von nur 6,00 € (72,00 €/Jahr) können auch Sie von unseren Leistungen profitieren.
Wenn der VdK für Sie aktiv wird (z.B. Widerspruch, Klage, Vertretung vor Gericht u.s.w.) entstehen außer Ihrem laufenden Jahresbeitrag folgende zusätzlichen Kosten:
Widerspruch: 40.- €
nach 10 Jahren Mitgliedschaft: 25 €
nach 15 Jahren Mitgliedschaft: 15 €
nach 20 Jahren Mitgliedschaft: 5 €
Klage: 60.- €
nach 10 Jahren Mitgliedschaft: 40 €
nach 15 Jahren Mitgliedschaft: 30 €
nach 20 Jahren Mitgliedschaft: 20 €
Berufung: 110.- €
nach 10 Jahren Mitgliedschaft: 80 €
nach 15 Jahren Mitgliedschaft: 60 €
nach 20 Jahren Mitgliedschaft: 40 €
Wer die sozialrechtliche Vertretung des Verbands in Anspruch nimmt und ihm noch nicht ein Jahr angehört, hat nach § 10 der Satzung an den Landesverband den Mitgliedsbeitrag im voraus zu entrichten, der dem Differenzbetrag zwischen dem bisher geleisteten Beitrag und bis zu zwei Jahresbeiträgen entspricht.
Aktuelle Informationen aus Sozialrecht und Sozialpolitik finden Sie auf der Homepage des VdK Landesverbandes Bayern.