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Die meisten Pflegeheime freuen sich, wenn die Bewohner regelmäßig Besuch von Angehörigen bekommen. In manchen Einrichtungen ist der enge Kontakt sogar ausdrücklich erwünscht und wird durch besondere Angebote, wie beispielsweise Übernachtungsmöglichkeiten für auswärtige Besucher, gefördert. Was viele nicht wissen: Angehörige haben auch die Möglichkeit, in der Bewohnervertretung oder im Heimbeirat aktiv mitzuwirken.
Das Recht von Pflegebedürftigen auf Mitwirkung in der Einrichtung ist gesetzlich festgelegt. Bewohnerbeiräte vertreten die Interessen der Pflegebedürftigen. Sie machen Vorschläge, reichen Beschwerden ein und müssen bei einer Erhöhung der Heimkosten gehört werden. Gewählt wird im Zwei-Jahres-Turnus. Ein engagierter Beirat kann die Qualität eines Pflegeheims merklich verbessern.
Zwar sollten die Beiräte in erster Linie aus Heimbewohnern bestehen. Doch viele Pflegebedürftige sind dazu gesundheitlich nicht mehr in der Lage. Deshalb haben auch Familienmitglieder laut Gesetz die Möglichkeit, sich in die Bewohnervertretung wählen zu lassen. Für sie bedeutet die Mitwirkung im Beirat eine Chance, dem Pflegebedürftigen Gutes zu tun und die Pflegesituation in der Einrichtung zu verbessern.
Die meisten Angehörigen wissen jedoch nichts von dieser Möglichkeit. Viele Einrichtungen geben diese Information auch nicht weiter. Es kommt häufig vor, dass kein Heimbeirat zustande kommt, weil zu wenige Kandidaten zur Verfügung stehen. In solchen Fällen muss die Heimaufsicht eine externe Vertrauensperson bestellen. Diese kann jedoch ein mehrköpfiges Gremium nur schwer ersetzen.
„Die Bewohnervertretungen könnten eine Verstärkung durch Angehörige dringend gebrauchen“, betont Ulrike Kempchen, Leiterin der Rechtsabteilung der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). Einrichtungen hätten oft wenig Interesse an einem starken Beirat. „Sie fürchten Einmischungen in den Geschäftsbetrieb oder Störungen des täglichen Ablaufs und übersehen, dass ein Beirat der Einrichtung großen Nutzen bringen kann und zu den grundlegenden Rechten der Bewohner zählt.“ Kempchen rät Menschen, deren Angehörige in einer Einrichtung leben, selbst die Initiative zu ergreifen und sich als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung zu stellen.
ali|VdK Deutschland
Schlagworte Bewohnervertretung | Heimbeirat
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