1. Mai 2022
    EINFACHE SPRACHE

    Die „Toilette für alle“ gibt es jetzt auch in Bad Säckingen

    Wenn Sie über die lange Holzbrücke mit dem Dach gehen, kommen Sie von Deutschland aus in die Schweiz. Diese Verbindung zwischen zwei Ländern ist etwas ganz Besonderes in Bad Säckingen. Die Stadt liegt im Süden des Schwarzwalds. Im März 2022 passierte dort wieder etwas ganz Besonderes. Diese Mal ging es darum Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, ganz normal am Leben teilzuhaben. Man könnte auch sagen: Sie mit dem Leben der Menschen ohne Behinderung zu verbinden. Dabei hilft die „Toilette für alle“. Sie wurde in der Nähe der Bademattenhalle eröffnet. Die Bademattenhalle ist eine bekannte Sporthalle in Bad Säckingen.

    © Mara Sander

    In einer „Toilette für alle“ ist es möglich, Menschen mit Behinderungen Windeln zu wechseln. Der Vorteil ist, niemand kann dabei zuschauen. Es gibt verschiedene Hilfsmittel, die es einfacher machen, die Toilette zu benutzen. Außerdem kann nicht jeder dieser Toilette benutzen, denn Sie brauchen dafür einen Euro-Schlüssel. Das ist ein spezieller Schlüssel, den Menschen nur bekommen, wenn sie beweisen können, dass sie schwerbehindert sind. Er passt zu allen Toiletten für schwerbehinderte Menschen.

    Durch die Eröffnung der „Toilette für alle“ wird Bad Säckingen zum Vorbild, wenn es um das Thema Inklusion im Landkreis Waldshut geht. In der „Toilette für alle“ gibt es:

    • eine Liege für Erwachsene, die Sie hoch und runter fahren können
    • einen Lifter, der dabei hilft vom Rollstuhl auf die Toilette oder auf die Liege zu kommen
    • einen speziellen Eimer für Windeln. Er ist so verschlossen, dass kein Geruch herauskommen kann.

    Außerdem sind die Toiletten groß genug, damit Sie sich auch mit dem Rollstuhl gut darin bewegen können. In Bad Säckingen ist die Toilette ungefähr 9 Quadratmeter groß. Dadurch ist möglich, dass jemand den Menschen mit Behinderung zur Toilette begleiten und helfen kann.

    In der heutigen Zeit sollte es so eine „Toilette für alle“ eigentlich überall geben. Denn schon seit 2009 gibt es die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). In ihr steht, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf eine solche Toilette haben. Trotzdem gibt es so eine Toilette in Deutschland noch recht selten. Erst seit 2016 gibt es so eine Toilette auch in Stuttgart. Und dass, obwohl Stuttgart die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg ist. Damals waren viele Politiker der Stadt Stuttgart, aus dem Landtag von Baden-Württemberg und viele Journalisten bei der Eröffnung dabei. So ähnlich war es auch in Bad Säckingen. Dort waren Politiker und Menschen von Behindertenorganisationen dabei, als die „Toilette für alle“ eröffnet wurde. Mittlerweile gibt es im Südwesten 76 solcher Toiletten. Das ist immer noch nicht viel. Denn es gibt viele Menschen,
    • die schwer behindert sind
    • und die aufgrund einer Krankheit schneller als andere Menschen eine Toilette brauchen.

    Denn erwachsene Menschen, die Windeln tragen und schwere und mehrere Behinderungen haben, können keine normalen WCs für Rollstuhlfahrer oder Wickeltische für Babys benutzen. Sie brauchen eine spezielle Toilette, wenn sie die Windeln wechseln müssen. Ungefähr 380 000 Menschen im Land sind inkontinent und brauchen dafür spezielle Hilfsmittel, wie zum Beispiel Windeln.

    Als die Bademattenhalle unbedingt renoviert werden musste, war klar, dass eine normale Behindertentoilette nicht reicht. Es sollte eine Toilette sein, die alle Menschen nutzen können „egal, welches Handicap sie haben“. So sagte es der Bürgermeister Alexander Guhl bei der Eröffnung. In seiner Rede war dem Bürgermeister besonders wichtig:
    • dass die Menschen mit Behinderung die neue Toilette in Bad Säckingen mit dem Euro-Schlüssel öffnen können. So ist für sie die Toilette immer offen. Egal wie spät es ist.
    • und dass das Sozialministerium von Baden-Württemberg 5.830 Euro für die Liege, den Lifter und den Windeleimer bezahlt hat.

    Jutta Pagel-Steidl ist Geschäftsführerin des Landesverbands für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg (LVKM). Dieser Verband arbeitet schon lange mit dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg zusammen. Sie sagte dazu: „Baden-Württemberg ist in Deutschland das einzige Bundesland, das Geld für zusätzliche Hilfsmittel wie den Lifter, die Liege und den Windeleimer ausgibt.“ So hilft Baden-Württemberg beim Projekt „Toilette für alle“.
    Frau Pagel-Steidls Verband hat vom Landessozialministerium schon vor längerem den Auftrag bekommen, sich um das Projekt „Toilette für alle“ zu kümmern. Auch in Bad Säckingen sagt Frau Pagel-Steidl sehr direkt was sie denkt. Sie sagt: „Wenn eine „Toilette für alle“ fehlt, müssen Menschen mit Behinderung unterwegs die Windeln auf dem Fußboden einer Toilette, die auch Menschen ohne Behinderung benutzen, auf der Wiese hinter einem Busch oder auf der Rückbank des Autos wechseln. Das ist menschenunwürdig“.

    Tipp:
    Auf dieser Internetseite erfahren Sie wo es in Baden-Württemberg eine „Toilette für alle“ gibt: www.toiletten-fuer-alle-bw.de Und auf dieser Internetseite finden Sie noch mehr Informationen zu dem Thema: www.toiletten-fuer-alle.de. Unter anderem steht dort auch, wo Sie in ganz Deutschland die „Toilette für alle“ finden.

    menschenunwürdig: Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass andere Menschen ihn so behandeln, dass er sich wohlfühlt. Das bedeutet zum Beispiel: Dass nicht jeder zuschauen kann, wenn ein behinderter Mensch die Windeln wechselt. Wenn aber jeder zuschauen kann – wie zum Beispiel auf einer Rückbank eines Autos – dann ist das menschenunwürdig.

    Vorbild: Ein Vorbild ist zum Beispiel ein Mensch, der Dinge tut, die anderen Menschen helfen. Wenn jemand also sagt: Dieser Mensch ist ein Vorbild. Dann meint er damit: Mach es genauso, denn das ist gut.

    Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen (UN-BRK): Die Behindertenrechts-Konvention ist ein Vertrag, den bis jetzt 185 Länder unterschrieben haben. In dem Vertrag geht es darum, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderungen. Die Länder, die den Vertrag unterschrieben haben, verpflichten sich dazu, sich darum zu kümmern, dass das auch so ist.
    Auch Deutschland hat diesen Vertrag ratifiziert. Ratifiziert bedeutet, der Vertrag wurde unterschrieben und ab jetzt muss sich Deutschland an den Vertrag halten.

    inkontinent: Wenn Menschen auf die Toilette müssen, können sie normalerweise eine gewisse Zeit warten, bis sie eine Möglichkeit haben zur Toilette zu gehen. Manche Menschen können das nicht. Sie brauchen sofort eine Toilette.

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