8. November 2017
    EINFACHE SPRACHE

    „Gehörlose Eltern brauchen Dolmetscher“

    Baden-Württemberg hinkt Entwicklung hinterher – Übergabe von fast 5000 Unterschriften an Sozialminister Manne Lucha

    Übergabe der Unterschriftenliste an Landessozialminister Manne Lucha
    © VdK

    Vertreter des Landesverbands der Gehörlosen Baden-Württemberg übergaben 4960 Unterschriften an Landessozialminister Manne Lucha.
    Die Forderung der Unterschriftenaktion: Gebärdendolmetscher für gehörlose Eltern zu bezahlen. Und zwar für alle Termine in Schulen und Kindergärten ihrer Kinder.
    Damit soll die Kommunikation zwischen Kindertageseinrichtungen, Schule und Elternhaus gesichert werden. Der Gehörlosenverband fordert, dass es dazu gesetzliche Regeln geben soll. Eltern sollen einen Anspruch auf Dolmetscher bekommen. Zahlreiche Bundesländer hätten schon seit Jahren entsprechende Gesetze oder Verordnungen.
    „Baden-Württemberg hinkt der Entwicklung hinterher“, beklagt die Interessenvertretung gehörloser Menschen. Sie arbeitet seit 1995 mit dem VdK Baden-Württemberg zusammen.
    Am Treffen mit Sozialminister Lucha nahm auch der CDU-Landtagsabgeordnete Ulli Hockenberger teil. Er ist gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Soziales und Integration.
    Außerdem war Frank Kissling, der Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (LAG) dabei.
    Für den Gehörlosenverband waren der Landesvorsitzende Wolfgang Reiner und dessen Bildungsbeauftragter Markus Fertig dabei.
    Manfred Lucha versicherte, dass das Land sich seiner Verantwortung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung bewusst sei. Und auch, dass er ein verlässlicher Partner sei. Lucha erinnerte aber gleichzeitig auch an die Schuldenbremse. Und daran, dass sein Ministerium sparen müsse. Das sei eine Auflage der Landesregierung. Deshalb könne er keine finanziellen Zusicherungen machen.

    Vorbild Bayern
    Lucha sicherte aber zu, alles zu prüfen und sich Informationen zu holen von anderen Bundesländern. Diese Informationen sollen ihm Auskunft geben über die Kosten.
    Zum Beispiel, wieviel kostet es pro Person, wenn für sie ein Dolmetscher gebraucht wird für die Kommunikation zwischen Schule und Eltern. Nach einer ausführlichen Untersuchung würde man die weiteren Schritte überlegen. Die Überlegung wäre dann, ob man das Geld aufstockt oder ob man den Anspruch für gehörlose Eltern gesetzlich regelt.
    Frank Kissling von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (LAG) verwies auf das Landes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz (L-BGG).
    Er sagte, dass das Gesetz insgesamt eine Verbesserung gebracht hat. Aber es sind noch Nachbesserungen erforderlich, damit volle Teilhabe für gehörlose Eltern erreicht wird. Er empfahl dem Minister einen Blick nach Bayern. Dort gibt es seit 2006 ein Gesetz. Es besagt: Hörbehinderte Eltern haben ein Recht auf die Kostenübernahme von Dolmetschern. Diese Kosten werden übernommen für die Kommunikation zwischen gehörlosen Eltern und Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Schulen.
    Die Vertreter des Landesverbands der Gehörlosen Wolfgang Reiner und Markus Fertig forderten Minister Lucha auf, direkt etwas zu unternehmen für die Verbesserung der Lage von gehörlosen Eltern.
    Markus Fertig meinte, das Geld von etwa 80 000 Euro im Jahr, das der Minister derzeit freiwillig bereitstellt, reicht nur für die Dolmetscherkosten für Elternabende in der Schule. Und für die Kosten für Lehrergespräche und Infoabende für weiterführende Schulen.
    Der tatsächliche Bedarf ist aber höher. Das Geld muss aufgestockt werden.
    „Gehörlosen Eltern bleibt der Zugang zu wichtigen Teilen des Lebens ihrer Kinder in Kindergarten und Schule verwehrt“, hob Markus Fertig hervor.
    Die Bereiche Elternbeiratsarbeit, Elternabende in Kitas und Infoabende zu wichtigen Themen werden derzeit nicht bezahlt. Wichtige Themen sind zum Beispiel, Drogen, Umgang mit sozialen Medien und Mobbing.

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