5. Januar 2016
    AKTUELLES

    VdK-Kritik an Zusatzbeiträgen

    „Kassenbeiträge müssen wieder paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden!“

    Kosten des medizinischen Fortschritts dürfen nicht allein den Versicherten aufgebürdet werden

    Der VdK Baden-Württemberg begrüßt die Forderung, aus den Reihen der SPD und des CDU-Sozialflügels, nach Rückkehr zur vollen paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge. Der größte Sozialverband in Bund und Land sieht sich in seiner massiven Kritik an den Zusatzbeiträgen und an der gesetzlichen Festschreibung des Arbeitgeberanteils am Kassenbeitrag bestätigt. Angesichts der aktuellen erheblichen Anhebungen des Zusatzbeitrags zahlreicher und auch großer Kassen zum Jahresbeginn 2016 betonte der VdK-Vizepräsident Roland Sing: „Der Zusatzbeitrag muss weg! Die Kassenbeiträge müssen wieder hälftig von Arbeitgebern und Versicherten gemeinsam getragen werden.“ Es könne nicht sein, dass Arbeitnehmer und Rentner alleine für die Kosten des medizinischen Fortschritts aufkommen müssten. Gesundheit müsse für alle bezahlbar bleiben.

    Sing verwies in diesem Zusammenhang auf die gestiegenen Kassenausgaben aufgrund verbesserter Palliativversorgung, gestiegenen Pflegepersonals in Kliniken, weiterer Leistungen aufgrund des neuen Präventionsgesetzes oder auch im Wege von Lohnkostensteigerungen im Medizinbetrieb. „Es ist ungerecht und völlig unsozial, diese Kosten dauerhaft allein den Versicherten aufzubürden“, bekräftigte Roland Sing. Der VdK-Landeschef von Baden-Württemberg erinnerte hier an die hohen Gesundheitsausgaben, die die Patienten schon seit vielen Jahren aus eigener Tasche tragen müssten – wie Zuzahlungen zu Medikamenten, zu Zahnersatz, zu Klinikaufenthalten und anderen Leistungen sowie die alleinige Kostentragung der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer und Rentner bei Brillen oder auch bei nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

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