Sozialverband VdK - Ortsverband Rosenberg
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-rosenberg/ID252993
Sie befinden sich hier:

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz zum 01.01.2020

(Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozial- und Eingliederungshilfe)

Kurzfassung:

Newsletter
29. November 2019 PRESSE-STATEMENT
Angehörige werden entlastet Heute hat der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Viele Menschen müssen künftig nicht mehr für die Pflege ihrer Eltern aufkommen. Für den VdK ist das ein großer Erfolg und für seine zwei Millionen Mitglieder eine deutliche Entlastung. Dies kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:

„Der VdK mit seinen zwei Millionen Mitgliedern hat sich intensiv für eine Entlastung von Angehörigen Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Das Gesetz stand im Bundesrat bis zuletzt auf der Kippe. Grund dafür war die Angst der Länder vor hohen Kosten. Deshalb haben die VdK Landesverbände auch bei ihren Landesregierungen bis zum Schluss Druck gemacht.

Es ist ein großer Erfolg, dass sich Angehörige zukünftig erst ab einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro an den Kosten für Pflegeheime beteiligen müssen. Darauf haben viele Menschen lange gewartet. Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass in der Vergangenheit viele Ältere nicht ins Heim gegangen sind, weil sie ihre Kinder finanziell nicht belasten wollten - obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden konnten. Diese Rücksicht auf Kosten der eigenen Gesundheit gehört nun der Vergangenheit an.

Gerade auch für Eltern, die Kinder mit Behinderung ihr Leben lang unterstützen, ist das Gesetz eine echte Entlastung: „Sie sind ein Leben lang stärker gefordert als andere Eltern. Da ist es nur gerecht, dass sie beim Unterhalt für ihre volljährigen Kinder finanziell stärker entlastet werden. Angehörige leisten wertvolle Arbeit. Sie stützen ihre Familien und die Gesellschaft im Ganzen“, so Bentele.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/presse-statement/78223/vdk_angehoerige_werden_entlastet Quelle:Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Gesetzestext im Bundesanzeiger:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s2135.pdf

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-rosenberg/ID252993":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.