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Vortrag im Januar über "Erben und Vererben"
Rechtsanwalt Peter Riedel aus Nauheim informierte im Januar in der Gaststätte "Culinarium" in Nauheim. Als Thema war "Testamentserstellung und was damit zusammenhängt" angekündigt worden. Der Gastraum war überfüllt. Einige Interessierte konnten deshalb dem Vortrag nicht mehr beiwohnen.
Herr Riedel hat sein Büro im neuen Atrium Nauheims am Georg Mischlich Platz und ist als Rechtanwalt und Notar in einer Sozietät tätig. Zu Anfang berichtete der Referent, dass in einem Kj. ca. 200 Milliarden Euro; vererbt würden - davon ca. 50 Prozent gemäß gesetzlicher Erbfolge, die andere Hälfte nach Testamentierung. Von der letzten Hälfte der Erbfolge nach Testamenterstellung sind wiederum ca. 1 Drittel falsch informiert, so dass dadurch die gesetzliche Erbfolge eintritt.
Gesprochen wurde über die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge und die Abwicklung der Nachlässe. Dabei ist der Güterstand des Erblassers festzustellen.
Erbverträge sind notariell zu verfassen. Bei Testamenten, die selbst erstellt werden, ist auf die Form zu achten, insbesondere sind sie handschriftlich mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Ob ein Erbschein beantragt werden muss, ob Pflichtteilsansprüche bestehen, was der Inhalt einer letztwilligen Verfügung beinhalten muss, die Änderbarheit letztwilliger Verfügungen und die Abwicklung von Nachlässen wurden angesprochen. Dabei wurde den Zuhörern bewusst, wie umfangreich und weitreichend eine Beratung sein kann und muss, bzw. was man alles falsch machen kann.
Kurz angesprochen wurde auch die Vorsorgevollmacht und Patienten- und Betreuungsverfügung. Dazu kann man auch weitere Informationen im VdK Büro erhalten.
Eine trockene Materie wurde durch Fragen und Antworten und bei lebhaften Diskussionen anschaulich bearbeitet. Es war ein sehr informativer Abend. Frau Rotzal, die stellv. Vorsitzende des VdK Nauheim, bedankte sich im Namen der Anwesenden mit einer Flasche Winzer- Sekt bei Herrn Riedel.