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Achtung: Abzocke von VdK-Mitgliedern
Der VdK-Bundesverband und Verbraucherzentralen warnen vor einer unseriösen Schweizer Pflegeberatung, die verspricht, vermeintliche Ansprüche von Pflegebedürftigen bei den Pflegeleistungen durchzusetzen. Dem Schreiben ist ein Artikel der „Zeit Online“ über die aktuelle Pflegestudie des Sozialverbands VdK beigefügt. Der Bundesband weist darauf hin, dass es zwischen dem Sozialverband und dem Schweizer Pflegeservice keine Verbindung gibt. Der Artikel wurde ohne das Wissen des VdK dem Schreiben beigelegt und sollte offensichtlich das Vertrauen der Kundinnen und Kunden wecken.
Betroffen war zuerst ein VdK-Mitglied im Saarland, seit letzter Woche ist auch ein Fall bei uns im Landesverband bekannt.
Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, empfiehlt, den Vertrag auf jeden Fall schriftlich zu widerrufen – auch, wenn das Telefonat schon länger zurückliegt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pflegeservices wird eine Widerrufsfrist von 14 Tagen genannt. Der Widerruf sollte möglichst per Einschreiben erfolgen. Alternativ kann er auch per E-Mail erklärt werden. Wichtig ist, dass der Anbieter den Eingang bestätigt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizer Firma ist ein kleingedrucktes Muster-Widerrufsformular enthalten, das man für einen Widerruf ausfüllen kann.
Bitte achten Sie aufeinander und schließen Sie bestenfalls keine Verträge am Telefon ab. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, besprechen Sie ihn mit einer Vertrauensperson.