Sozialverband VdK - Ortsverband Heiligenberg
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Der Ortsverband informiert

Neues Angebot: VdK-Wohnberatung im Lande:

Seit Anfang 2018 gibt es landesweit VdK-Wohnberatung. Damit will der Sozialverband VdK Baden-Württemberg dem Wunsch der Mehrheit der älteren, hochbetagten, pflegebedürftigen und schwerbehinderten Menschen, die in ihrer Wohnung und vertrauten Umgebung wohnen bleiben möchten, Rechnung tragen. Denn viele Wohnungen und Häuser sind nicht barrierefrei. Zunächst stehen 16 ehrenamtliche VdK-Wohnberater bereit, um Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Sie fungieren als Lotsen, die Vorschläge zur Beseitigung von Barrieren und ergänzende Informationen, beispielsweise zu Hilfsmitteln und Kostenträgern, bieten können, um vor Ort bedarfsgerechte Lösungen zu finden. Betroffene mit Beratungsbedarf, aber auch an ehrenamtlicher Wohnberatertätigkeit Interessierte, können sich an die hauptamtliche VdK-Wohnberaterin Ulrike Werner, die alle Anfragen koordiniert, wenden: u.werner@vdk.de, Telefon (07732) 923636.

Neu: Früherkennung von Bauchaorten-Aneurysmen:

Seit Januar 2018 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine neue Früherkennungsuntersuchung: Männer ab 65 Jahren haben einmal im Leben Anspruch auf eine Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung eines Aneurysmas (Ausbuchtung) der Bauchschlagader. Männer sind wesentlich häufiger von einem Bauchaorten-Aneurysma betroffen als Frauen. Bei der Früherkennung wird der Bauchaorta-Durchmesser mit einem Ultraschallgerät gemessen. Bei einem großen Aneurysma der Bauchschlagader besteht die Gefahr, dass es unerwartet reißt. Wird eine große Ausbuchtung entdeckt, so wird meistens operiert. Bei kleineren Ausbuchtungen wird regelmäßig kontrolliert. Diese und weitere Informationen für Patienten und Versicherte gibt es bei der VdK Patienten- und Wohnberatung (www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw), die telefonisch unter (0711) 2483395 erreichbar ist.

VdK-Landesschulung 2018 über Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Arbeitswelt 4.0:

Arbeitswelt 4.0 bedeutet die zunehmende Digitalisierung im Arbeitsleben. Das Thema steht am 4. Juli 2018 im Fokus der 16. VdK-Landesschulung für Behindertenvertrauenspersonen, Betriebs- und Personalräte. Die alljährliche Schulung in der Harmonie Heilbronn wird auch 2018 umrahmt von einer Reha- und Gesundheitsmesse mit gut 50 Ausstellern, die alle Interessierten ohne Eintritt besuchen können. Zur kostenpflichtigen Schulung (Tagungsgebühr 110,- Euro) kann man sich unter www.vdk-bawue.de anmelden oder unter a.unger@vdk.de die Anmeldeunterlagen anfordern. Teilnehmer der früheren Tagungen werden vom VdK automatisch benachrichtigt. Als Referenten sind unter anderem der Zukunftsforscher Florian Kondert, der Arbeitsrechtler Dr. Franz X. Wallner und der Motivationscoach und Comedian Tan Caglar vorgesehen. Weitere Informationen auch in der März- und der April-VdK-Zeitung.

Opferentschädigungsgesetz ? VdK berät auch hier:

In Baden-Württemberg gibt es rund 9000 Menschen, die Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben, Tendenz steigend. Hierauf verwies unlängst das Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart. Ebenso hob die Behörde hervor, dass jeder Bürger, der Opfer einer Gewalttat wurde, beim zuständigen Landratsamt einen Antrag stellen kann. Vorsätzliche rechtswidrige Schädigungen im Sinne des OEG sind beispielsweise vorsätzlich begangene Körperverletzungsdelikte oder Sexualdelikte wie Vergewaltigungen und sexuelle Missbrauchstaten.
Der Sozialverband VdK kann seinen Mitgliedern bei Streitfällen um OEG-Leistungen, da Teil des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtsschutz gewähren. Die Geschäftsstellenadressen der hauptamtlichen VdK-Sozialrechtsreferenten und deren Sprechzeiten finden sich unter www.vdk-bawue.de im Internet oder können beim Landesverband unter (0711) 61956-0 erfragt werden.

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