wie auch die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen. „Im Bestand haben wir in Baden-Württemberg aktuell 258.895 Arbeitslose, darunter 74.728 Langzeitar - beitslose, der Anteil der Langzeitarbeits - losen an allen Arbeitslosen beträgt 28,9 Prozent“, so Fischer. Dass die Quote von Unternehmen nicht freiwillig erfüllt beziehungsweise über - erfüllt wird, ohne Druck durch einen Ab - gabenausgleich, ist in der aktuellen Si - tuation in Deutschland nur schwer nach - vollziehbar. Fischer sagt dazu: „Im Ideal - fall erkennen Arbeitgebende von sich aus die großen Vorteile, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Neben der rechtlichen Konformität und der Vermei - dung von Sanktionen wie der Zahlung der Ausgleichsabgabe wäre das z.B. auch ver - bundene positive Unternehmensreputati - on, v.a. aber die Förderung von Vielfalt im Unternehmen, die Erschließung weiterer Potentiale zur Deckung des Fachkräftebe - darfs.“ Die Ausgleichszahlung: Erfolgsrezept, Maßnahme mit Optimierungspotential oder Papiertiger? An dieser Stelle gehen die Einschätzung auf Seiten der Bundesagentur für Arbeit und dem SBV-Experten weit auseinander. Auf die Frage, ob es sich bei der Aus - gleichsabgabe um ein geeignetes Instru - ment handelt, verweist Fischer zunächst auf die unterschiedlichen positiven Aus - wirkungen der Abgabe: „Die Ausgleichs - abgabe schafft Anreize für Arbeitgeben - Almedina Fischer Menschen mit Schwerbehinderung erzielt. Diese Situation verschärft sich nochmals, wenn man bedenkt, dass die gesetzliche Pflichtquote auch mit Arbeitnehmenden erfüllt werden kann, die Schwerbehinder - ten gleichgestellt sind. Diese Menschen haben nämlich einen Behinderungsgrad - von unter 50, werden aber in arbeitsrecht - licher Hinsicht Schwerbehinderten gleich gestellt. berichtet Almedina „2021 gab es in Deutschland 174.919 beschäftigungspflichtige Unternehmen. Davon haben 39 Prozent ihre Beschäfti - gungspflicht voll erfüllt, 35 Prozent teilweise und 26 Prozent haben keine schwerbehinderten Menschen beschäf - Fischer, tigt“, Reha-Spezialistin der Agentur für Arbeit Stuttgart, unter Berufung auf die Be - schäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen, die die Bundesagentur für Arbeit auf der Grundlage der Daten aus dem Anzeigeverfahren jährlich erstellt. Daher wird nicht einmal die Pflichtquote von fünf Prozent, die gesetzlich vorge - schrieben ist und ohnehin schon viel zu niedrig angesetzt ist, erfüllt. Dies bleibt nicht ohne Folgen auf die Arbeitslosen - quote unter Menschen mit Behinderung, 16