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VdK-Info: So funktioniert die Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App soll helfen, Ansteckungsketten zu unterbrechen und verhindern, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet. Sie informiert die Menschen, wenn sie Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung, ihr Download und ihre Nutzung sind freiwillig.

Handy mit der Corona-Warn-App
© Markus Winkler / Pixabay

Wie die App funktioniert

Bei der Corona-Warn-App handelt es sich um eine sogenannte Tracing-App. Sie sorgt dafür, dass sich das Smartphone Kontakte "merken" kann, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese hat das Robert-Koch-Institut in Bezug auf Abstand und Begegnungsdauer definiert. Wie die App genau funktioniert, zeigt dieses Video.

Wo Sie die App erhalten

Die Corona-Warn-App erhalten Sie kostenlos im App Store und bei Google Play. Sie können sie hier im AppStore oder hier im PlayStore herunterladen.

Mehr Informationen

Antworten auf Ihre Fragen rund um die Corona-Warn-App finden Sie auf den Webseiten von Bundesregierung und Robert-Koch-Institut.

Schlagworte Corona | Corona-Warn-App

Corona-Schutzimpfung

Der Sozialverband VdK hat über zwei Millionen Mitglieder, die alle einen gleichrangigen Anspruch auf die Vertretung ihrer berechtigten Interessen haben. Wir vertreten nahezu alle Personenkreise, die besonders schutzwürdig sind. Bei begrenzten Impfkapazitäten würde jede Forderung für eine einzelne Personengruppe die Nachrangigkeit einer anderen Gruppe bedeuten. Lesen Sie hier weiter: Position zur Corona-Schutzimpfung

Informationen zur Übernahme von Fahrtkosten für Fahrten zum Impfen:

www.haufe.de

Adress-Suche

In der Arzt-Auskunft www.arzt-auskunft.de finden Sie jetzt alle Corona-Teststellen und -Schwerpunktpraxen sowie Corona-Impfzentren. Geben Sie dafür in das Suchfeld "Corona-Teststelle", "Corona-Teststelle" bzw. "Corona-Impfzentrum" ein.

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Handy mit der Corona-Warn-App
Damit sich das Coronavirus nicht weiter verbreiten kann, gibt es seit kurzem die Corona-Warn-App. Sie soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. | weiter

Unterstützung für Eltern

Der VdK-Bundesverband hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Punkte zusammengefasst, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für erwerbstätige Eltern in der Corona-Krise gibt:

Tipps für erwerbstätige Eltern

Weitere Informationen:

Umfassende Informationen hat auch der VdK-Bundesverband zusammengetragen, so unter anderem Infos zum Coronavirus in leichter Sprache, barriefreien Videos sowie Kontaktdaten zu Beratungsservices für Gehörlose und Hörgeschädigte. Alle diese Informationen finden Sie unter www.vdk.de

VdK-Pressemeldungen
Geldscheine
Durch die Corona-Krise wird bei Anträgen auf Arbeitslosengeld II für die Dauer von sechs Monaten kein Vermögen berücksichtigt. | weiter
07.04.2020

Keine Kündigung wegen Mietrückständen

Wer in Folge der Corona-Krise Einkommensverluste erleidet und deshalb seine Miete nicht mehr bezahlen kann, soll nach dem Wunsch der Bundesregierung geschützt werden. Die Regelung betrifft sowohl Mieter*innen von Wohnraum als auch Gewerbemieter*innen.

VdK-Pressemeldungen
Gruppe von Menschen
VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner fordert: „Der 3. Dezember 2020 muss als „Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen“ das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit für die Belange Betroffener fördern."
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Handy mit der Corona-Warn-App
Damit sich das Coronavirus nicht weiter verbreiten kann, gibt es seit kurzem die Corona-Warn-App. Sie soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen.
Rente
Geldschein 5 Euro mit Geldbörse
Bundestag und Bundesrat haben die Grundrente beschlossen. Ab 1. Januar 2021 profitieren rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner vom Grundrentenzuschlag.
Wahlen
Delegierte mit Maksen sitzen mit Abstand in einem Saal.
Am 7. Mai fand der 9. Ordentliche Landesverbandstag des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. im Dorint Kongresshotel Chemnitz statt.
Behinderung
Symbolfoto: Mann im Rollstuhl auf dem Bürgersteig, ein Bus fährt vorbei
Erläuterungen zur Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung für Menschen mit Behinderungen im Personennahverkehr und die Erhöhung ab Januar 2021.

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