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In der Corona-Krise wurden zahlreiche Gesetze erlassen. Der VdK kritisiert dabei fehlende Regelungen für pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung.
Nicht nur die Kinderbetreuung fehlt in diesen Zeiten, auch viele Pflegebedürftige werden nicht mehr versorgt. Ambulante Pflegedienste und Assistenzkräfte für Menschen mit Behinderung sind teils selbst unter Quarantäne. Betreuungskräfte aus Osteuropa reisen nicht mehr ein. Unsere Mitglieder stehen bereits jetzt vor dem Problem, dass sie die Betreuung und Hauswirtschaft für ihre Angehörigen selbst übernehmen müssen. Um das Infektionsrisiko für diese Hochrisikogruppe zu senken, müssen sie selbst auch unbedingt vor dem Corona-Virus geschützt werden. Viele können dann nicht mehr arbeiten. Der VdK fordert daher Regelungen wie das Kurzarbeitergeld auch für pflegende Angehörige sowie für Eltern von pflegebedürftigen Kindern. Die Überlegungen zur Einführung eines Pflegepersonengeldes müssen beschleunigt werden.
Menschen mit Behinderungen sind in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Ihre Versorgung ist nicht gesichert. Gleichzeitig sind viele von ihnen besonders gefährdet, weil sie gleichzeitig noch eine chronische Erkrankung oder ein geschwächtes Immunsystem haben. Es fehlt an Schutzausrüstung und an Mitarbeitern, um die Versorgung sicherzustellen, sowohl in den Wohneinrichtungen als auch im ambulanten Bereich.
Menschen, und insbesondere Kinder, mit psychischen Beeinträchtigungen benötigen häufig eine sehr regelmäßige Tagesstruktur, angemessene Beschäftigungsmöglichkeiten und auch die Möglichkeit, sich körperlich zu bewegen. Das ist derzeit weder zuhause noch in den Wohneinrichtungen mit der gebotenen Beschränkung der Kontakte zu anderen kaum realisierbar.
Weder die Menschen mit Behinderung in Einrichtungen noch die Menschen, die sie unterstützen und die Versorgung sicherstellen, dürfen von der Politik allein gelassen werden.
Viele Menschen mit Behinderung sind auf kontinuierliche Behandlung durch Physio- oder Ergotherapeuten angewiesen, damit sich ihr Zustand nicht verschlechtert.
Daher fordert der VdK:
Die Solo-Selbstständigen und Angestellten, beispielsweise in der Gastronomie, die nun ihre Jobs verlieren, erhalten erleichterten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz 4). Das Vermögen wird nicht überprüft und die Kosten für die Wohnung auf jeden Fall übernommen. Es gibt keine Arbeitsverpflichtung und keine Sanktionen. Trotzdem landen diese Menschen direkt und unverschuldet in der Armut.
Insgesamt werden Menschen, die vorher schon in prekären Situationen waren, durch die Maßnahmen wie Schulschließungen und Kontaktsperren, mehr belastet. Aus anderen Ländern wissen wir, dass häusliche Gewalt durch die Corona-Krise gestiegen ist und es mehr Hilferufe von Frauen gibt.
Auch Kinder haben gerade keine sicheren Orte wie Schule oder Sportverein mehr, in denen sie Hilfe suchen können.
Bei allen Maßnahmen müssen auch die gesundheitlichen Auswirkungen auf ärmere und armutsgefährdete Menschen bedacht werden. Armut und soziale Ausgrenzung sind die Hauptursachen für eine verkürzte Lebenserwartung. Schon jetzt ist die finanzielle Existenz vieler Menschen gefährdet. Durch verschärfte Maßnahmen würde die Arbeitslosigkeit steigen und viele Menschen in prekäre Lebensverhältnisse drängen. Damit setzt man auch die Gesundheit der Menschen aufs Spiel. Die Ausnahmesituation ist für alle eine enorme psychische Belastung. Einsamkeit kann die bereits schon schwierige Situation noch verstärken. Psychische Krankheiten werden vermutlich stark zunehmen, je mehr um ihre finanzielle Existenz bangen müssen. Auch die Gesamtsterblichkeit der Bevölkerung kann dadurch negativ beeinflusst werden. Denn Armut macht krank und senkt langfristig die Lebenserwartung. Zwischen der sozialen und gesundheitlichen Lage der Menschen besteht ein enger Zusammenhang. Dies führt zu einem Teufelskreis: Armut macht krank und Krankheit macht arm.
Der Sozialverband VdK fordert aufgrund der derzeitigen Situation, dass sozialrechtliche Fristen für die Zeit der Corona-Krisenbewältigung ausgesetzt werden. Dies soll gesetzlich normiert für sämtliche sozialrechtlichen Fristen aus den Sozialgesetzbüchern 1 bis 12 und für prozessuale Fristen nach dem Sozialgerichtsgesetz gelten.
Schlagworte Sozialpolitik | Corona-Krise
Der Sozialverband VdK hat über zwei Millionen Mitglieder, die alle einen gleichrangigen Anspruch auf die Vertretung ihrer berechtigten Interessen haben. Wir vertreten nahezu alle Personenkreise, die besonders schutzwürdig sind. Bei begrenzten Impfkapazitäten würde jede Forderung für eine einzelne Personengruppe die Nachrangigkeit einer anderen Gruppe bedeuten. Lesen Sie hier weiter: Position zur Corona-Schutzimpfung
Informationen zur Übernahme von Fahrtkosten für Fahrten zum Impfen:
In der Arzt-Auskunft www.arzt-auskunft.de finden Sie jetzt alle Corona-Teststellen und -Schwerpunktpraxen sowie Corona-Impfzentren. Geben Sie dafür in das Suchfeld "Corona-Teststelle", "Corona-Teststelle" bzw. "Corona-Impfzentrum" ein.
Der VdK-Bundesverband hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Punkte zusammengefasst, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für erwerbstätige Eltern in der Corona-Krise gibt:
Umfassende Informationen hat auch der VdK-Bundesverband zusammengetragen, so unter anderem Infos zum Coronavirus in leichter Sprache, barriefreien Videos sowie Kontaktdaten zu Beratungsservices für Gehörlose und Hörgeschädigte. Alle diese Informationen finden Sie unter www.vdk.de
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