9. Januar 2020
Aktuelles

Neue Clearingstelle eingerichtet

Beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen wurde eine Clearingstelle eingerichtet, bei der Beschwerden über ein konkretes Handeln oder Unterlassen eines Trägers der Eingliederungshilfe (ein Sozialamt oder der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV)) eingereicht werden können.

Symbolfoto: Ein Stapel Aktenordner
© Rainer Sturm/pixelio.de

Wer kann sich an die Clearingstelle wenden?

Jede Person, die aufgrund einer Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe erhält, kann sich unabhängig von ihren persönlichen Verhältnissen, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Alter an die Clearingstelle wenden.

Juristischen Personen des Privatrechts (z. B. Vereinen oder Bürgerinitiativen) oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden oder Behörden selbst) sind grundsätzlich nicht beschwerdeberechtigt.

Wie kann ich mich beschweren?

Beschwerden können schriftlich zur Niederschrift in der Clearingstelle, per Fax, per E-Mail oder online über die Website des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingereicht werden:

  • schriftlich:

    Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    Herr Stephan Pöhler
    Archivstraße 1, 01097 Dresden

  • telefonisch: 0351 564-12161
  • per Fax: 0351 564-12169
  • info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de
Wissen

Clearing bedeutet in diesem Zusammenhang die Vermittlung zwischen unterschiedlichen Interessen und das Hinwirken auf eine gütliche Einigung, in diesem Fall über die Art und Umfang von Leistungen der Eingliederungshilfe.

Angelegenheiten vor dem 01.01.2020 behandelt die Clearingstelle nicht!

Soweit es sich um Streitigkeiten handelt, die vor dem 01.01.2020 entstanden sind, kann die Clearingstelle nicht tätig werden.

Weiterführende Informationen

Alle Informationen rund um die Clearingstelle erhalten Sie im Internet unter www.sk.sachsen.de

Weiterhin bietet eine Broschüre alle Informationen zur Clearingstelle in leichter Sprache:
Broschüre Clearingstelle leichte Sprache.pdf (444,13 KB, PDF-Datei)

Mosig

Schlagworte Clearingstelle | Beschwerden

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