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Beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen wurde eine Clearingstelle eingerichtet, bei der Beschwerden über ein konkretes Handeln oder Unterlassen eines Trägers der Eingliederungshilfe (ein Sozialamt oder der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV)) eingereicht werden können.
Jede Person, die aufgrund einer Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe erhält, kann sich unabhängig von ihren persönlichen Verhältnissen, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Alter an die Clearingstelle wenden.
Juristischen Personen des Privatrechts (z. B. Vereinen oder Bürgerinitiativen) oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden oder Behörden selbst) sind grundsätzlich nicht beschwerdeberechtigt.
Beschwerden können schriftlich zur Niederschrift in der Clearingstelle, per Fax, per E-Mail oder online über die Website des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingereicht werden:
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Herr Stephan Pöhler
Archivstraße 1, 01097 Dresden
Clearing bedeutet in diesem Zusammenhang die Vermittlung zwischen unterschiedlichen Interessen und das Hinwirken auf eine gütliche Einigung, in diesem Fall über die Art und Umfang von Leistungen der Eingliederungshilfe.
Soweit es sich um Streitigkeiten handelt, die vor dem 01.01.2020 entstanden sind, kann die Clearingstelle nicht tätig werden.
Alle Informationen rund um die Clearingstelle erhalten Sie im Internet unter www.sk.sachsen.de
Weiterhin bietet eine Broschüre alle Informationen zur Clearingstelle in leichter Sprache:
Broschüre Clearingstelle leichte Sprache.pdf (444,13 KB, PDF-Datei)
Mosig
Schlagworte Clearingstelle | Beschwerden
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