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Das neu in Kraft gesetzte Hinweisgeberschutzgesetz gibt allen Beschäftigten in größeren Unternehmen die Möglichkeit, sich an eine unabhängige und vertrauliche Stelle zu wenden, wenn ihnen Missstände und Rechtsverstöße bekannt werden. Das Gesetz schützt diese Personen vor Repressalien oder beruflichen Benachteiligungen jeglicher Art. Dabei haben Hinweisgebende die Wahl zwischen der unternehmensspezifischen Lösung (interne Meldestelle) oder einer externen Meldestelle (Behörde). Erst danach darf (mit Schutz des Gesetzes) die Öffentlichkeit informiert werden.
Wichtig: Das Gesetz schützt die hinweisgebenden Personen nur dann, wenn der jeweilige Hinweis einen tatsächlichen Rechtsverstoß betrifft oder dies anzunehmen ist/war. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige unrichtige Informationen besteht kein Schutz!
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir haben uns entschieden, Ihnen die Meldung eventueller Missstände über einen externen, jederzeit von uns unabhängigen Dienstleister zu ermöglichen.
Die „Paritätische Ombudsstelle Hinweisgeberschutz“ nimmt ab 02.07.2023 (mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes) auf verschiedenen Wegen eventuelle Hinweise aus unserer Mitarbeiterschaft auf. Informationen an uns werden ausschließlich mit größtmöglicher Anonymisierung und absoluter Vertraulichkeit weitergegeben. Diese werden dann von uns unternehmensintern geprüft und ggf. Maßnahmen ergriffen. Über die Ombudsstelle erhalten Sie eine Rückmeldung dazu. So können Sie sicher sein, dass eventuellen Meldungen über Rechtsverstöße nachgegangen wird, jedoch niemand außerhalb der Meldekette des Hinweisgeberschutzgesetzes über Ihre Identität Kenntnis erlangt.
Wir möchten im gesamten Sozialverband VdK Sachsen e. V. mit allen angeschlossenen Einrichtungen gute und sichere Arbeitsplätze bieten, die jederzeit alle in Deutschland und der EU gültigen gesetzlichen Anforderungen umsetzen.
Sollten Sie in Ihrer Tätigkeit davon Kenntnis erlangen, dass rechtliche Regelungen nicht sachgerecht umgesetzt werden, geben Sie dies bitte vertrauensvoll weiter. Für Hinweise zu tatsächlichen Rechtsverstößen sind Sie gesetzlich geschützt und wir erlangen keine Kenntnis zu Ihrer Identität, diese bleibt ausschließlich der Ombudsstelle bekannt.
Schlagworte Hinweisgeberschutzgesetz | interne Meldestelle
Einen Überblick über die Leistungen und Angebote des Sozialverbandes VdK Sachsen finden Sie in diesem Flyer:
Kurzbeschreibung der Angebote des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V., inkl. Kontaktinformationen, Stand: 10/2021
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