VdK

Information für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialverbands VdK Sachsen e. V.

Das neu in Kraft gesetzte Hinweisgeberschutzgesetz gibt allen Beschäftigten in größeren Unternehmen die Möglichkeit, sich an eine unabhängige und vertrauliche Stelle zu wenden, wenn ihnen Missstände und Rechtsverstöße bekannt werden. Das Gesetz schützt diese Personen vor Repressalien oder beruflichen Benachteiligungen jeglicher Art. Dabei haben Hinweisgebende die Wahl zwischen der unternehmensspezifischen Lösung (interne Meldestelle) oder einer externen Meldestelle (Behörde). Erst danach darf (mit Schutz des Gesetzes) die Öffentlichkeit informiert werden.

Wichtig: Das Gesetz schützt die hinweisgebenden Personen nur dann, wenn der jeweilige Hinweis einen tatsächlichen Rechtsverstoß betrifft oder dies anzunehmen ist/war. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige unrichtige Informationen besteht kein Schutz!


Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir haben uns entschieden, Ihnen die Meldung eventueller Missstände über einen externen, jederzeit von uns unabhängigen Dienstleister zu ermöglichen.

Die „Paritätische Ombudsstelle Hinweisgeberschutz“ nimmt ab 02.07.2023 (mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes) auf verschiedenen Wegen eventuelle Hinweise aus unserer Mitarbeiterschaft auf. Informationen an uns werden ausschließlich mit größtmöglicher Anonymisierung und absoluter Vertraulichkeit weitergegeben. Diese werden dann von uns unternehmensintern geprüft und ggf. Maßnahmen ergriffen. Über die Ombudsstelle erhalten Sie eine Rückmeldung dazu. So können Sie sicher sein, dass eventuellen Meldungen über Rechtsverstöße nachgegangen wird, jedoch niemand außerhalb der Meldekette des Hinweisgeberschutzgesetzes über Ihre Identität Kenntnis erlangt.

Wir möchten im gesamten Sozialverband VdK Sachsen e. V. mit allen angeschlossenen Einrichtungen gute und sichere Arbeitsplätze bieten, die jederzeit alle in Deutschland und der EU gültigen gesetzlichen Anforderungen umsetzen.

Sollten Sie in Ihrer Tätigkeit davon Kenntnis erlangen, dass rechtliche Regelungen nicht sachgerecht umgesetzt werden, geben Sie dies bitte vertrauensvoll weiter. Für Hinweise zu tatsächlichen Rechtsverstößen sind Sie gesetzlich geschützt und wir erlangen keine Kenntnis zu Ihrer Identität, diese bleibt ausschließlich der Ombudsstelle bekannt.

  • Per Post an: Paritätische Ombudsstelle Hinweisgeberschutz
    parikom gGmbH, Am Brauhaus 8 in 01099 Dresden
  • Per Sprachnachricht an: Tel. 0351 828 71 460 (Anrufbeantworter)
  • Per Onlineformular: www.parikom.de/meldeportalfuerhinweise
    Das Formular kann auch ausgedruckt und postalisch werden (auch anonym, dann erhalten Sie jedoch keine Rückmeldung).
  • Per Mail an: ombudsstelle@parikom.de

Schlagworte Hinweisgeberschutzgesetz | interne Meldestelle

Gehalt für die Angehörigenpflege: Vorbild Modellprojekt Burgenland

Nächstenpflege ist ein Armutsrisiko, vor allem für Frauen. Ein Blick ins österreichische Burgenland zeigt, wie es anders gehen kann: Hier können sich pflegende Angehörige bei einer GmbH anstellen lassen. Sie erhalten dann ein Gehalt und sind sozialversichert. Eine Grundausbildung für die Pflegetätigkeit gibt es obendrauf. Das Modellprojekt gibt es seit mittlerweile sechs Jahren. Auch eine Möglichkeit für die Pflege in Deutschland?


Einen Überblick über die Leistungen und Angebote des Sozialverbandes VdK Sachsen finden Sie in diesem Flyer:

  • Informationsflyer VdK.pdf (22,27 MB, PDF-Datei)

    Kurzbeschreibung der Angebote des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V., inkl. Kontaktinformationen, Stand: 10/2021

Der VdK bei Youtube

Ehrung
zwei Frauen stehen nebeneinander
Für ihr unermüdliches ehrenamtliches Engagement im VdK wurde Regina Vollbrecht mit der Annen-Medaille geehrt. | weiter
01.11.2023

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