Rente

Verfassungsbeschwerden zur Rentenbesteuerung abgewiesen

Seit zehn Jahren trifft die Rentensteuer eine wachsende Anzahl von Ruheständlern. Damit wollten sich einige nicht abfinden und klagten bis nach Karlsruhe. Nun äußert sich das Gericht dazu.

Symbolfoto: Ein Stapel Aktenordner
© Rainer Sturm/pixelio.de

Rentner müssen auch in Zukunft Einkommenssteuer auf ihre Altersbezüge zahlen: Die 2004 beschlossene Rentenbesteuerung ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Nach dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss verstoßen die Regelungen, die bis 2040 eine schrittweise ansteigende Besteuerung der Altersbezüge vorsehen, insbesondere nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Aktenzeichen: 2 BvR 1066/10). Damit scheiterten mehrere Ruheständler mit ihren Klagen in Karlsruhe.

Derzeit leben in Deutschland mehr als 20 Millionen Rentner. Für jeden neuen Jahrgang erhöht sich deren Steuerpflicht ab einem bestimmten Rentenniveau.

Im Gegenzug werden die von Arbeitnehmern eingezahlten Rentenbeiträge über die Jahre immer stärker von der Einkommensteuer freigestellt. Die Neuregelungen waren eingeführt worden, nachdem das Verfassungsgericht 2002 die ungleiche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt hatte.

Die Ruheständler beanstandeten die Regelungen aus mehreren Gründen als verfassungswidrig. Geklagt hatten unter anderem ein selbstständiger ehemaliger Wirtschaftsprüfer und ein verbeamteter Chefarzt, der neben seiner Pension auch aus der berufsständischen Ärzteversorgung (steuerpflichtige) Altersbezüge bekommt.

Wie in Steuerdingen üblich, räumten die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber bei der Rentenbesteuerung einen weiten Gestaltungsspielraum ein. Dieser sei nicht überschritten, hieß es.
Auch eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung liege nicht vor. Zuvor hatte der Bundesfinanzhof die Klagen abgewiesen.

Die Rentensteuer, die zum 1. Januar 2005 in Kraft trat, betrifft eine relativ kleine, aber jährlich wachsende Gruppe Ruheständler. Grund dafür sind auch Rentenerhöhungen, durch die ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. So werden 2016 voraussichtlich rund 3,9 Millionen Rentner Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen müssen, wie aus einer unlängst bekanntgewordenen Antwort des Bundesfinanzministeriums an die Linken im Bundestag hervorgeht.

Mehr Informationen auf der Website des Bundesverfassungsgerichtes:

Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

Schlagworte Altersteilzeit | Verfassungsbeschwerde | Rentenkürzung

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