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Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Ab dem 1. Oktober entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 Prozent.
Ein entsprechenden Hinweis erteilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Wer erhält eine volle Rentenzahlungen ins Ausland?
Die Neuregelung wirkt sich auf Renten von Personen aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. Rentner in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (z. B. die USA, Türkei und Tunesien), erhalten schon bisher ihre deutsche Rente in unverminderter Höhe.
Schlagworte Auslandsrente
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