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Die Renten der knapp 1,6 Millionen sächsischen Rentner werden ab dem 1. Juli 2023 erhöht. Der aktuelle Rentenwert (Ost), der zur Berechnung des überwiegenden Teils der Altersbezüge der sächsischen Rentner herangezogen wird, wird um 5,86 Prozent auf 37,60 Euro angehoben.
Dies steht nach der Zustimmung des Bundesrats vom 16. Juni 2023 zu einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung nun fest.
Dies bedeutet: Ein Rentner aus den westlichen Bundesländern, der bisher 1.000 Euro Rente (brutto) erhalten hat, bekommt zukünftig 1.043,90 Euro. Eine gleich hohe Rente einer Person aus den östlichen Bundesländern steigt sogar auf 1.058,60 Euro. Damit ist die im Jahr 2018 begonnene Ost-West-Rentenangleichung abgeschlossen und das ein Jahr früher als im gesetzlich festgelegten Stufenplan vorgesehen. Der Rentenwert beträgt nun einheitlich 37,60 Euro.
Schlagworte Rente | einheitliches Rentenrecht | Rentenanpassung
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