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Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst vornehmen.
Dies können Sie bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:
Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrer zuständigen Beratungsstelle in Verbindung setzen:
Schlagworte Widerspruch | Klage | Vordrucke | Fristwahrung
Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anrufe bitten wir um Verständnis, dass es zu Problemen in der Erreichbarkeit kommen kann. Bitte probieren Sie es in einem solchen Fall zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal oder melden sich in der jeweiligen Beratungs- oder Geschäftsstelle per E-Mail und bitten um einen Rückruf. Vielen Dank.
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