Ein freundlicher VdK-Berater legt einer jungen Frau eine VdK-Beitrittserklärung hin. Er hält einen Stift. Im Hintergrund sieht man viele Aktenordner.
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Sozialrechtsberatung

Eine individuelle Beratung und Vertretung im Sozialrecht ist die Domäne des Sozialverbands VdK Sachsen. 

Nah und kompetent: Die Rechtsberatung beim VdK Sachsen

Verschaffen Sie sich mithilfe unserer Sozialrechtsberaterinnen und -berater Klarheit über Ihre sozialrechtlichen Ansprüche. Das VdK-Team vor Ort bringt Ihre Anträge und Widersprüche erfolgreich auf den Weg. Denn unseren Expertinnen und Experten macht im Sozialrecht so schnell niemand etwas vor. Ein weiterer Vorteil für Sie: Eine Beratungsstelle des Sozialverbands VdK Sachsen ist ganz in Ihrer Nähe. 

Bei konkreten Fallfragen und einzuhaltenden Fristen vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin bei der für Sie zuständigen VdK-Beratungs- oder Geschäftsstelle.

Unsere Kompetenz in Zahlen

  • Etwa
    7000000
    an Nachzahlungen erstritten wir für unsere Mitglieder 2023.
  • Rund
    22.000
    Rechtsberatungen in 2023
    Zur Rechtsberatung

Fragen und Antworten zur Beratung

Unsere VdK-Rechtsexperten vertreten Sie in folgenden Rechtsgebieten:

  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
    zum Beispiel: gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (wie „Kur“ und Umschulung)
  • Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
    zum Beispiel: Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
    zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
    zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (wie „Kur“)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
    zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
    zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
    zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
  • Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
  • Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG)
    zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung

Damit wir schnell und umfassend für Sie tätig werden können, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit. Mit diesen Tipps sind Sie perfekt auf das Beratungsgespräch vorbereitet.

Bitte beachten bei einer Terminvereinbarung in unseren Geschäftsstellen:

  • Vereinbaren Sie im Vorfeld persönlich oder telefonisch einen Termin mit der für Sie zuständigen Beratungsstelle.
  • Zu diesem Beratungstermin bringen Sie bitte alle Ihren Fall betreffenden Unterlagen mit.
  • Soll Widerspruch oder Klage eingelegt werden, benötigen wir dringend den aktuellen Bescheid und/oder Widerspruchsbescheid.
  • Bei Rentenberatungen legen Sie uns bitte eine aktuelle Rentenauskunft vor. Diese können Sie direkt bei derExterner Link: Deutschen Rentenversicherung anfordern.
  • Mitglieder, die gehörlos sind, bitten wir, am besten schriftlich (per FAX oder E-Mail) einen Termin zu vereinbaren. Wir arbeiten mit der Firma Verbavoice zusammen.
  • Bitte beachten Sie außerdem unsere Kostenpauschale bei Widersprüchen, Klagen und Berufungen.

Jetzt Mitglied werden!

Werden Sie Mitglied, wenn es darum geht, Ihr Recht gegenüber den Behörden oder Sozialversicherungsträgern durchzusetzen. Wir vertreten Sie auch vor dem Sozialgericht – und zwar durch alle Instanzen.