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Nach dem Beispiel des Saarlandes fordert der VdK auch in Sachsen die Erweiterung des Personenkreises, der die Behindertenparkplätze nutzen darf.
Im Saarland können ab 1. August auch Personen mit dem Merkzeichen „G“ unter weiteren Voraussetzungen den blauen Parkausweis beantragen. Erweitert wird die Gruppe der Berechtigten um drei weitere Personengruppen:
VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner erläutert: „Die bisherigen strikten Regelungen für das Merkzeichen „aG“ und den blauen Parkausweis führen dazu, dass viele Betroffene nicht die Behindertenparkplätze nutzen können, die nach unserer Einschätzung gleich schwer in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Einführung zusätzlicher Ausnahmen wie im Saarland könnte die Teilhabe dieser Menschen im täglichen Leben enorm verbessern.“
Weiterhin fordert der VdK analog zum Saarland eine Regelung eines vorläufigen blauen Parkausweises bei Antragstellung. Diese ist im Saarland befristet und wird von Menschen in Anspruch genommen, die dringend eine vorläufige Parkerleichterung benötigen und aus gesundheitlichen Gründen nicht warten können, bis ihr Antragsverfahren auf Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ abgeschlossen ist.
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Schlagworte Parken | Menschen mit Behinderungen | Parkerleichterung | blauer Parkausweis | Horst Wehner | Pressemitteilung
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
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