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Nachdem auch in Sachsen eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr diskutiert wird, warnt VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner, dass keine Benachteiligungen für Geringverdiener, Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter entstehen dürfen.
Horst Wehner: „Im Regelsatz der Grundsicherung sind genau 17,02 Euro für Gesundheit und Hygiene vorgesehen. Im Handel kosten FFP2-Masken oft zwischen vier und sechs Euro. In der Anwendung sollte man diese nicht länger als einen Tag tragen. Dadurch kann es bei einer FFP2-Masken-Pflicht im Supermarkt dazu kommen, dass Betroffene nicht mehr einkaufen können. Wenn die Politik den vom VdK geforderten Aufschlag von 100 Euro für Bezieher von Grundsicherung ablehnt, können dann nicht solche Beschlüsse gefasst werden.“
Der Sozialverband VdK Sachsen fordert die Politik auf, bei allen Regelungen zum Schutz vor Corona nicht die Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten von Menschen mit kleinen Renten und niedrigem Einkommen außer Acht zu lassen.
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
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