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Der Sozialverband VdK Sachsen fordert, dass die Grundrechte von Bewohner*innen in Alten- und Pflegeheimen trotz der Besuchsbeschränkungen im Rahmen der Corona-Schutz-Verordnung nicht außer Kraft gesetzt werden.
Dazu VdK-Landesverbandsvorsitzende Horst Wehner: „Auch in der aktuellen Situation dürfen die Bewohner*innen nicht pauschal am Verlassen der Einrichtung gehindert werden. Dies verstößt gegen die Grundrechte der Betroffenen. Wir fordern, dass getroffene Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der älteren und pflegebedürftigen Menschen führen dürfen.“
Die weiterhin geltenden Besuchsbeschränkungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime sollen den besonders gefährdeten Personengruppen dienen.
Dem VdK sind allerdings Vorfälle aus den vergangenen Wochen bekannt, dass Bewohner*innen mit der Begründung des Gesundheitsschutzes vollständig gehindert wurden, die Einrichtung zu verlassen, selbst kurze Spaziergänge im Gartenbereich wurden teilweise verboten.
Horst Wehner: „Die nachvollziehbare Regelung zum gesundheitlichen Schutz der Bewohner*innen darf nicht dazu führen, dass ein Verlassen der Einrichtung nicht mehr möglich ist. Die Einrichtungen müssen mit ausreichenden Schutzmaterial ausgestattet werden. Weiterhin müssen die Verantwortlichen dafür sensibilisiert werden, dass die Regelung nicht dazu führen dürfen, dass die Bewohner*innen in ihrer Fortbewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Hier darf es aus Angst vor Haftungsfragen nicht zu einer, wenn auch gut gemeinten, Beschneidung der Fortbewegungsfreiheit durch die Einrichtungsleitungen kommen.“
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Schlagworte Grundrechte | Altersheim | Pflegeheime | Corona-Krise
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
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