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Man wolle „Menschen mit Beeinträchtigungen künftig verstärkt in den Blick nehmen“, heißt es nun auch im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Einige wichtige Ansätze für sozialpolitische Verbesserungen sind im Koalitionsvertrag festgehalten, doch der Sozialverband VdK Sachsen e. V. sieht auch noch Defizite.
Der am 1. Dezember 2019 vorgelegte Koalitionsvertrag soll als Handlungsleitfaden für die neue Regierung in Sachsen dienen.
Positiv ist, dass die Landesregierung insbesondere die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung besonders in den Mittelpunkt rücken möchte. „Die Idee einer eigenen Landesqualifizierungsmaßnahme für arbeitslose schwerbehinderte Menschen begrüßen wir“, so VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner. „Wichtig ist aber, dass es nicht ein weiteres Förderinstrument neben vielen anderen ist, sondern effektiv dazu beiträgt, Menschen mit Behinderung in Arbeit zu bringen“, fordert Wehner.
Beim Stichpunkt „Barrierefreies Bauen“ bleibt der Koalitionsvertrag nach Ansicht des VdK zu schwammig. „Ohne verbindliche gesetzliche Regelungen, die keine Ausnahmetatbestände zulassen, wird das Ziel der Herstellung der Barrierefreiheit im gesamten öffentlichen Raum nicht voran kommen“, so Horst Wehner weiter. Ohne ein Umdenken bei allen im Planungs- und Bauprozess beteiligten ist dieser Anspruch nicht zu schaffen, auch nicht durch das neu geplante Programm „Sachsen Barrierefrei 2030“. Hier wird der VdK weiter auf konkrete Lösungen drängen.
Ausdrücklich begrüßt wird die geplante Aufstockung des Landesblindengeldes im Doppelhaushalt 2021/2022. Dies sieht Horst Wehner als positives Zeichen für alle Betroffenen, die diese Leistung erhalten.
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
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