1. Dezember 2017
VdK-Pressemeldungen

Sozialverband VdK Sachsen fordert Einführung eines Sächsischen Inklusionsgesetzes

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember ruft der Sozialverband VdK Sachsen dazu auf, die Inklusion in allen Lebensbereichen voranzutreiben und ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen.

gezeichnetes Männchen zeigt auf Paragraphen-Symbol
© Pixabay

VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner fordert, dass in Sachsen weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, damit eine Behinderung kein Nachteil ist: „Der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kann nur ein erster Schritt gewesen sein. Jetzt müssen konkrete Taten folgen, damit Menschen mit Behinderung wirkliche Gleichberechtigung und Teilhabe in Sachsen erleben. Wir begrüßen insofern den Vorschlag von Stephan Pöhler (Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen) für ein Sächsisches Inklusionsgesetz. Die ist auch eine Forderung des Sozialverbandes VdK Sachsen, die auf dem letzten Landesverbandstag beschlossen wurde.“

In einem Gesetz zur Verbesserung der Inklusion, Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen sieht der VdK gute Chancen, gerade im Bereich Barrierefreiheit weitere Fortschritte zu machen: „Ob bauliche Barrieren oder Barrieren in der Kommunikation - hier stoßen Menschen mit Behinderungen immer noch schnell an Grenzen, wenn es um Teilhabe geht. Hier ist auch der Gesetzgeber gefordert, Barrierefreiheit verpflichtend festzulegen und nicht mehr auf Freiwilligkeit zu setzen.“

Positiv bewertet der VdK die Förderung des Freistaates Sachsen zum Abbau von Barrieren in Wohnungen und Häusern, die Menschen mit Behinderungen über die Richtlinie „Wohnraumanpassung“ erhalten können: „Mit dieser Förderung wird es vielen Betroffenen ermöglicht, Bäder oder Küchen umfassend umzubauen, Treppenlifte zu installieren oder andere bauliche Maßnahmen in Haus oder Wohnung zum Abbau von Barrieren durchzuführen.“ Der VdK betreut für den Direktionsbereich Chemnitz die Beratungsstelle für die Förderrichtlinie „Wohnraumanpassung“. Seit Einführung der Richtlinie im Juli 2017 wurden bereits über 70 Anträge positiv befürwortet.

Schlagworte 3. Dezember | Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen | Sächsisches Inklusionsgesetz | Horst Wehner | Inklusion | Teilhabe

Pressemeldung VdK Deutschland

Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht


VdK-Presseabteilung

Franziska Mosig
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Telefon 0371-334029
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