Springen Sie direkt:
Durch die Überarbeitung soll unter anderem das bewährte Konzept der Heilungsbewährung wegfallen. Dies wird aus der Sicht der Betroffenen zu geringeren Höhen im Grad der Behinderung führen und damit teilweise zum Verlust von Nachteilsausgleichen und Schutzregelungen.
Der Sozialverband VdK Sachsen e. V. begrüßt das Anliegen, die Versorgungsmedizin-Verordnung im Sinne des Behinderungsbegriffs der UN-Behindertenrechtskonvention umzugestalten. Im Mittelpunkt soll demnach mehr die Teilhabebeeinträchtigung als Folge einer vorliegenden Behinderung stehen. Der VdK kritisiert jedoch, dass bei der Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung einige Punkte enthalten sind, die zu einer Verschlechterung für den betroffenen Personenkreis führen können.
So sollen beispielsweise die geplanten neuen "gemeinsamen Begutachtungsgrundsätze" zunächst nur für bereits überarbeitete Indikationsbereiche gelten. Für noch nicht überarbeitete Indikationen sollen weiterhin die "alten Grundsätze" angewendet werden. Dies wird zu einem Nebeneinander zweier Rechtssystematiken führen. Völlig unklar wäre z. B., welche Begutachtungsgrundsätze in den Fällen gelten würden, in denen mehrere - "überarbeitete" und "nicht überarbeitete" – Indikationen vorliegen.
Aufgrund der neuen Bewertungsgrundsätze befürchtet der VdK als Folge einer unzureichenden medizinischen Sachverhaltsaufklärung im Feststellungsverfahren eine hohe Zahl von Fehlentscheidungen zu Lasten der Menschen mit Behinderung, die eine steigende Zahl von sozialrechtlichen Verfahren nach sich ziehen werden.
VdK-Vorsitzender Horst Wehner: „Wir haben ebenfalls Bedenken im Hinblick auf die Berücksichtigung von Hilfsmitteln und Gebrauchsgegenständen, die eine „gute Versorgungsqualität“ sicherstellen sollen. Wer definiert diesen sehr unbestimmten Rechtsbegriff? Dieser wird in der Praxis zu großen Umsetzungsproblemen führen, denn wer entscheidet denn für den Betroffenen, ob eine geringe oder eine gute Versorgungsqualität beispielsweise durch einen Rollstuhl gewährleistet wird?“
Der VdK hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Barbara Klepsch, gewandt und gebeten, sich auf Bundesebene für Änderungen im Gesetzentwurf einzusetzen.
Schlagworte Versorgungsmedizin-Verordnung
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
Elisenstraße 12, 0911 Chemnitz
Telefon 0371-334029
Fax 0371-334033
mosig@vdk.de
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//sachsen/pages/presse/vdk-pressemeldungen/69242/aenderungen_der_versorgungsmedizin-verordnung":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.