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Der Sozialverband VdK Sachsen e.V. kritisiert die zurzeit verschickten Anschreiben der Verkehrsbehörde der Stadt Chemnitz, in denen Inhaber von unbegrenzt gültigen EU-Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen aufgefordert werden, diese in begrenzt gültige Ausweise umzutauschen.
VdK‐Landesgeschäftsführer Ralph Beckert: „Nach derzeitiger Rechtsauffassung beinhaltet die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung keinerlei Hinweise, dass unbefristet gültige EU-Parkausweise umgetauscht werden müssen. Richtig ist, dass neue Parkausweise nur noch begrenzt auf 5 Jahre ausgestellt werden.“
Der Sozialverband VdK Sachsen e.V. rät allen Betroffenen, die solch ein Schreiben von der Verkehrsbehörde bekommen, eine VdK‐Beratungsstelle aufzusuchen. Keinesfalls sollten die unbegrenzt gültigen EU‐Parkausweise eingereicht werden. Für Rückfragen steht allen Betroffenen die VdK‐Landesgeschäftsstelle unter Telefon 0371‐334016 für Auskünfte zur Verfügung.
Hintergrund EU-Parkausweis
Der blaue Parkausweis ist europaweit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichnet sind sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch in verschiedenen anderen Verkehrsbereichen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Beantragen können den blauen Parkausweis schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG", Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlverhalten einer oder mehrere Extremitäten) oder Phokomelie (angeborene Deformation der Gliedmaßen, bei der Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf sitzen) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie blinde Menschen mit Merkzeichen "Bl".
Mosig
Schlagworte EU-Parkausweis | blauer Parkausweis
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
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