18. Februar 2013
VdK-Pressemeldungen

VdK kritisiert Schließung der Psychiatrischen Institutsambulanzen

Der Sozialverband VdK Sachsen e.V. kritisiert auf schärfste die Schließung der Psychiatrischen Institutsambulanzen an den Tageskliniken des Sächsischen Krankenhauses Großschweidnitz. Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner: „Durch Einstellung der ambulanten Versorgung stehen hunderte psychisch kranker Menschen im Bereich Hoyerswerda und Weißwasser ohne Behandlung da. Da diese Menschen im besonderen Maße auf eine schnelle und konstante Behandlung angewiesen sind, ist es ein nicht haltbarer Zustand, dass der Streit zwischen Klinik, Freistaat, Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird.“

Der Sozialverband VdK Sachsen fordert von den zuständigen Stellen eine Lösung im Sinne der Patienten, d.h. eine Prüfung, unter welchen Bedingungen die Ambulanzen wieder eröffnet werden könnten. „Die betroffenen Patienten können nicht monatelang warten, bis Entscheidungen getroffen werden, sie brauchen eine schnelle Lösung!“, so Horst Wehner weiter.

Hintergrund
Die Schließung der Ambulanzen war das Ergebnis eines Streits über die Qualifikation der dort angestellten Psychologischen Psychotherapeuten. Zurzeit liegt die weitere Entscheidung beim zuständigen Berufungsausschuss für Ärzte.

Nachtrag
Nach Rücksprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen wurde dem Sozialverband VdK Sachsen e.V. folgendes mitgeteilt:

Die "Schließung" der Außenstellen der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) Großschweidnitz beruht auf dem Urteil des SG Dresden, S 18 KA 161/10 vom 11. Juli 2012. Es handelte sich um eine Ermächtigung nach § 118 SGB V Institutsermächtigung), für die die dort geforderten Voraussetzungen nach Ansicht des Gerichtes bei den Außenstellen der PIA nicht vorliegen. Es besteht hier die Möglichkeit, Anträge auf Ermächtigung nach § 116 SGB V (Einzelermächtigungen) zu stellen, was seitens der PIA jedoch nicht erfolgte.

Am 23. Januar 2013 hatte der Berufungsausschuss dann zwei Folgewidersprüche auf der Tagesordnung, weil der Zulassungsausschuss-Ärzte-Dresden einen Beschluss gefasst hatte, die Ermächtigungen noch bis 31. Dezember 2012 zu gewähren (nicht notwendigerweise, denn mit Rechtskraft des Urteils, ausgefertigt am 17.
September 2012, hätte die Beendigung erfolgen müssen). Diese Widersprüche konnten insofern beim Berufungsausschuss keinen Erfolg haben.

Es liegt also ein rechtskräftiges Urteil des SG Dresden mit denentsprechenden Konsequenzen vor. Anträge nach § 116 wurden seitens der PIA nicht gestellt. Für den Widerspruch gegen den erneuten Beschluss des ZA vom 28. Januar 2013 (Ablehnung der Ermächtigung nach § 118) ist die Widerspruchsfrist für alle Beteiligten noch nicht abgelaufen, die Widerspruchsbegründung der PIA liegt noch nicht vor.

Franziska Mosig

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