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Der Sozialverband VdK Sachsen e.V. begrüßt die seit 1. Januar 2013 neu geregelte Bedarfsplanung, die für Ärzte oder Psychotherapeuten gilt, die gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln möchten. VdK‐Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner: „Mit der geänderten Bedarfsplanung gibt es insbesondere für Hausärzte neue Niederlassungsmöglichkeiten. Das macht Hoffnung, dass in naher Zukunft die ärztliche Versorgung in Sachsen sicher gestellt werden kann.“ Seit vielen Jahren setzt sich der Sozialverband VdK Sachsen e.V. für Patientenrechte ein, unter anderem ist der Verband (zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen) Träger der Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.
„Neu ist in der geänderten Bedarfsplanung auch der sogenannte Demografiefaktor. Er berücksichtigt endlich, dass der Versorgungsbedarf in einem Planungsbereich nicht nur von der Anzahl der Einwohner abhängt, sondern auch von ihrer Altersstruktur. Er passt die Arztdichte an das Alter und somit an den höheren Versorgungsbedarf der Bevölkerung an. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben dadurch die Möglichkeit, von der Bedarfsplanungsrichtlinie abzuweichen und die Versorgung an den realen Bedarf in ihrer Region anzupassen.“, so Horst Wehner weiter.
Es bleibt dennoch viel zu tun, zum einen, dass es auch genügend ausgebildete Ärzte gibt und zum anderen ist sicherlich auch Überzeugungsarbeit zu leisten, dass sich Ärzte im ländlichen Raum niederlassen, der eben oftmals nicht so attraktiv ist wie die Großstädte.
Hintergrund zur Bedarfsplanung
1993 hat der Gesetzgeber die Bedarfsplanung eingeführt, um bundesweit eine ausgewogene haus- und fachärztliche Versorgung zu sichern. Ziel war es ursprünglich, einen Anstieg der Arztzahlen vor allem in überversorgten Gebieten zu verhindern. Inzwischen haben sich die Zeiten geändert: Statt einer „Ärzteschwemme“ droht Deutschland ein Ärztemangel. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es bereits heute zu wenige Ärzte. Außerdem fehlt in der haus‐ und fachärztlichen Grundversorgung der ärztliche Nachwuchs. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und im Versorgungsstrukturgesetz im Jahr 2012 festgeschrieben, die Bedarfsplanung zu reformieren.
Franziska Mosig
Schlagworte Bedarfsplanung | Ärztemangel
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
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