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Als unzureichend bezeichnet der VdK-Landesverbandsvorsitzende, Horst Wehner, die jüngst veröffentlichte Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen LTB (Sonderdruck des Sächsischen Amtsblattes 03/ 2012): "Obwohl in der Sächsischen Bauordnung bereits Ausnahme-tatbestände definiert sind, wird die DIN 18040-1 und 18040-2 nur mit Einschränkungen als Technische Regel für die Planung eingeführt."
Es sei zwar sehr zu begrüßen, dass die neuen DIN-Normen (Planungsgrundlagen für Barrierefreiheit in Öffentlichen Gebäuden und in Wohnungen) auf Basis des §3 Abs. 3 der Sächsischen Bauordnung allgemein verbindlich werden. Es sei allerdings nur schwer zu verstehen, warum es eine Vielzahl von Ausnahmen gibt, so Horst Wehner.
Als Technische Baubestimmung fordert der VdK-Landesverbandsvorsitzende daher die vollumfängliche Einführung der DIN 18040-1 und weiterer DIN-Normen, die Stand der Technik sind und der Herstellung von Barrierefreiheit dienen. Die zusätzlichen Ausnahmetatbestände sind aus seiner Sicht nicht notwendig, weil der §50 Abs. 4 der Sächsischen Bauordnung bereits Ausnahmen regelt. Zudem existiert keine Prüfpflicht bautechnischer Nachweise für Barrierefreiheit im Genehmigungsverfahren.
Barrierefreiheit ist eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als auch zunehmend ein Qualitätsstandard in einer älter werdenden Gesellschaft. Die Verwirklichung des Menschenrechts auf Teilhabe darf nicht weiter an unzugänglichen baulichen Voraussetzungen scheitern. Unzugänglichkeit und unzureichende Nutzbarkeit von baulichen Anlagen schließt auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung immer mehr Menschen von der gesellschaftlichen Teilhabe aus. Mangelnde Barrierefreiheit gefährdet die Selbstbestimmung und Selbstversorgung ganzer Bevölkerungsgruppen.
Mit der Umsetzung dieser Forderungen könnten die Weichen dafür gestellt werden, dass der Prozess hin zu einer gebauten Umwelt, die die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt, unumkehrbar gemacht und die Barrierefreiheit zum Planungsgrundsatz erhoben wird.
Peggy Steinert
Schlagworte Barrierefreiheit
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
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