5. April 2012
VdK-Pressemeldungen

Umfang von Parkerleichterungen erweitert

Der Sozialverband VdK Sachsen e.V. befürwortet die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Neuregelung der Verwaltungsvorschrift zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen.

Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner: „Menschen mit Behinderungen sind besonders oft auf das Auto angewiesen, um alltägliche Dinge, wie Einkäufe, Arztbesuche oder Behördengänge, zu erledigen. Einen Parkplatz in der Nähe zu finden, ist oft nicht einfach. Es ist erfreulich, dass durch die Sächsische Sonderregelung nun auch die Mobilität von vorübergehend Berechtigten gewährleistet wird. Das trägt dazu bei, behinderungsbedingte Barrieren weiter abzubauen.“
Die Regelung der Sächsischen Staatsregierung stellt eine Ergänzung zur bundesweit gültigen Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Sonderparkgenehmigungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (VwV-StVO zu § 46 der StVO) im Sinne der Straßenverkehrsordnung dar. Die außergewöhnliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr muss für vorübergehend Berechtigte durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, die Angaben über den Zeitraum und den Umfang der körperlichen Einschränkung enthält. Eine Genehmigung ist dann für maximal sechs Monate möglich. Die Verwaltungsvorschrift (VwV Parkerleichterung) gilt nur für den Freistaat Sachsen und ist insoweit abweichend zu den bundesweit einschlägigen Richtlinien zu sehen.

Außerdem sei es positiv zu bewerten, so Horst Wehner weiter, dass zusätzlich zu den möglichen Parkerleichterungen, die die Verwaltungsvorschrift der StVO bereithält (Nutzung von Parkflächen vor Arztpraxen oder Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs, die durch das Zeichen 314 beziehungsweise 315 StVO und das Zusatzzeichen 1044-10 gekennzeichnet sind) auch die Nutzung von sogenannten Behindertenparkplätze möglich ist. Diese müssen auf der Ausnahmegenehmigung konkret benannt werden.

Entsprechende Anträge für diese Parkerleichterung sind bei der jeweiligen Verkehrsbehörde vor Ort zu stellen. Weitere Informationen und Hilfen finden Sie in jeder VdK-Beratungsstelle.

Peggy Steinert

Schlagworte Parken | behinderte Menschen | Parkerleichterung

Pressemeldung VdK Deutschland

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